Westfalenpost: Westfalenpost zum Informationsgesetz für Verbraucher
Das Verbraucherinformationsgesetz stärkt die
Rechte der Bürger. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich ein
möglichst gutes Bild machen zu können über die Beschaffenheit von
Lebensmitteln, Produkten oder Inhaltsstoffen. Deshalb wurden die
Behörden nach Gammelfleisch- und Lebensmittelskandalen verpflichtet,
entsprechende Anfragen zu beantworten. Das ist gut, richtig und für
die Behörden bindend.
In den teilweise unterbesetzten
Amtsstuben aber trifft dieses Gesetz auf die Wirklichkeit:
überlastete Beamte, schlecht aufbereitete Daten und vielleicht auch
Vorbehalte gegen Anfragen von Organisationen, die möglicherweise
eigene Interessen verfolgen. All das führt zu einer Abwehrhaltung,
die Foodwatch bei der jüngsten Anfrage zu den Fleischkontrollen 2011
entgegengeschlagen ist. Dass die Behörden in diesem Zusammenhang auf
die Rechtslage verweisen und - wie im Gesetz hinterlegt - den eigenen
Aufwand in Rechnung stellen, ist verständlich. Selbst eine
mehrwöchige Bearbeitungszeit ist nachvollziehbar. Wenn aber für eine
Auskunft Summen verlangt werden, die ein einzelner Bürger kaum
aufbringen kann, stehen die Dinge auf dem Kopf.
Unter dem
Strich bleibt: Die Verbraucher haben ein Recht darauf, zu erfahren,
was sie kaufen und verzehren. Wer diese Informationen abfragt, ist
zweitrangig.
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Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
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Datum: 11.12.2013 - 20:18 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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