Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Lateinpflicht fürs Sprachenstudium
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der abendländischen Kultur. Entsprechend hitzig wird debattiert, wenn
es um Sinn oder Unsinn des Erlernens dieses toten Idioms geht. Lässt
man die Ressentiments beiseite, dann gibt es nicht viele Gründe, die
für ein Festhalten am Latinum für Lehramtsstudenten moderner Sprachen
sprechen. Sicher: In der europäischen Sprachenfamilie sind
Französisch und Spanisch Kinder des Latein, und selbst im Englischen
ist das Vokabular weitgehend der Sprache der Römer entnommen. Aber
lehrt ein Pädagoge diese modernen Sprachen besser, wenn er des Latein
mächtig ist? Wohl kaum. Unser bürgerliches Recht ist entscheidend vom
römischen Recht geprägt. Dennoch muss kein Jurastudent Latein können.
Auch die Mediziner bedienen sich in ihrer Diktion ausschließlich des
Latein - als Studienvoraussetzung ist ein Latinum aber ebenso
entbehrlich. Die jetzt geplante Senkung der Studienhürde hat aber
auch pragmatische Gründe: Französisch oder Spanisch gelten weitgehend
als Mangelfächer. Mit der Lockerung der Lateinpflicht werden
Studienanreize geschaffen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 12.12.2013 - 20:10 Uhr
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