Stuttgarter Nachrichten: (Freitag) zum VGH-Urteil gegen die Montagsdemo am Stuttgarter Hauptbahnhof:

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ID: 995596
(ots) - "Die Verlegung des Demonstrationsortes rüttelt
nicht an der Versammlungsfreiheit. Wie weit dieses Grundrecht
ausgelegt wird, davon zeugen auch die Blockadeversuche des Transports
der Bohrmaschine für den S-21-Fildertunnel: Martialische Aufrufe im
Internet sollten zumindest die Grünen veranlassen, ihre Rolle im
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 zu überdenken."



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Joachim Volk
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Zum Wulff-Prozess und zum Auftreten der früheren First Lady Weser-Kurier: Zu den Länderfinanzen schreibt der
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Datum: 12.12.2013 - 21:37 Uhr
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