Mitteldeutsche Zeitung: zu Sterbehilfe in Belgien
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Regelung der Sterbehilfe sprechen. Dass der Mensch - unter ärztlicher
Begleitung - bei unheilbaren Krankheiten seinem Leben selbstbestimmt
ein Ende setzen kann, ist sinnvoll. Es hat weniger damit zu tun, sich
selbst zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen. Es geht darum,
dem Leiden der letzten Tage ein Ende zu setzen, in freier
Entscheidung in Würde zu sterben. Dass dieses Recht auch
Minderjährigen zustehen soll, mag einleuchten. Es birgt aber ein
gravierendes Risiko: die freie Entscheidung. Die Schmerzen, die
unheilbar kranke Kinder durchleben, sind sicherlich nicht geringer
als die von Erwachsenen. Aber - können Kinder diese Entscheidung
selbst treffen? Selbst unter dem Vorbehalt, dass Eltern mitreden,
lautet die Antwort wohl eher: nein.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 13.12.2013 - 18:04 Uhr
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