Zinssenkung muss auch beim Verbraucher ankommen
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Zinssenkung muss auch beim Verbraucher ankommen
Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde "Kritik der Bundesbank an überhöhten Kreditzinsen der deutschen Banken" erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die jetzige Arbeitsteilung, wonach die Steuerzahler für die solidarische Beschaffung des Geldes und die Banken für die individuelle Verwaltung der Schatztruhe zuständig sind, funktioniert so nicht. Die Asymmetrie in der Zinspolitik zwischen EZB, Banken und Kreditnehmern führt zu erheblichen Unruhen. Wenn es nur auf einer Seite Sieger der Finanzkrise gibt, und gerade diejenigen, die in erheblichem Maße zur Krise beigetragen haben, als Profiteure hervorgehen, dann kann und darf der Staat nicht zusehen. Während die EZB ihre Leitzinsen binnen eines Jahres deutlich auf den historisch niedrigen Satz von einem Prozent gesenkt hat, sanken die Zinsen für Raten- oder Dispokredite sowie Baugeld nur geringfügig. Es kann nicht sein, dass die Finanzwirtschaft Leitzinssenkungen erst nach Monaten weitergibt - Leitzinserhöhungen aber bereits nach Tagen. Deshalb profitieren von dem historisch niedrigen Leitzins derzeit weder Unternehmen noch Verbraucher. Das Geld kommt nicht da an, wo es hin soll.
Während die Sparguthaben beinahe täglich niedriger verzinst werden, verbessern sich die Kreditkonditionen kaum. Insbesondere bei den Überziehungszinsen für Girokonten. Das Rettungspaket darf kein Sanierungsprogramm auf dem Rücken der Verbraucher sein! Nicht nur Notenbanken, auch Anleger und Privatkunden leihen den Banken Geld. Warum sollten Privatkunden das Geld noch günstiger als die Europäische Zentralbank verleihen, wenn dieselbe Bank für einen Privatkredit an denselben Kunden wiederum ein Vielfaches verlangt? Hier offenbart sich eine grundsätzliche Asymmetrie der Kräfte zwischen Banken und Kunden. Es geht deshalb um eine faire Anpassung der Zinsen. Es ist richtig und wichtig, dass Verbraucherministerin Ilse Aigner das Verhalten der Geldinstitute von ihrem Haus jetzt genau prüfen und dokumentieren lässt. Denn der BGH hat im April ein klares Urteil gesprochen: Die Banken sind aufgefordert, die Zinsanpassungsklausel für die Kunden transparenter und verständlicher zu formulieren. Demnach darf nicht mehr willkürlich bei Kreditverträgen an den Kostenschrauben gedreht werden. Für die Union steht fest: Wer Hilfe vom Staat bekommt, darf nicht so tun, als sei er der Herr über die Schatztruhen, die ihm gar nicht gehören.
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Datum: 01.07.2009 - 18:32 Uhr
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