Patientenverfügung: Rechtzeitig absichern für den Ernstfall
Schriftliche Patientenverfügungen sind für Ärzte und Angehörige bindend / Auf der sicheren Seite mit Vordrucksets vom Formularexperten Avery Zweckform

(firmenpresse) - _____________________________________________________________________
Holzkirchen. – Rechtsklarheit für ein heikles Thema: Der Bundestag hat am 18.06.2009 nach sechsjähriger Debatte das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg gebracht. Schriftliche Patientenverfügungen sind künftig für Ärzte und An-gehörige verbindlich. Diese greift dann, wenn der Patient im Demenz- oder Ko-mazustand seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfü-gung schreibt den eigenen Willen fest und gibt den behandelnden Ärzten eine bindende Entscheidungsgrundlage an die Hand, ob und wie man ärztlich behan-delt werden will. Wichtig ist, dass der eigene Wille rechtzeitig und formal ein-wandfrei festhalten wird.
Sicherheit durch Vordrucksets
Wer unsicher ist, welche Bestandteile eine solche Verfügung haben sollte, kann auf Formulare zurückgreifen. Dort werden alle für Ärzte und Angehörige wichti-gen Angaben abgefragt. Wer auf der sicheren Seite sein will, greift zu Vordruck-sets des Formularbuchexperten Avery Zweckform. Das Vordruckset ist stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und enthält alle wichtigen Formulare: die Patientenverfügung in doppelter Ausführung, eine Be-treuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und zwei Hinweiskärtchen für den Geldbeutel. Das Set ist im Schreibwarenhandel und bei allen großen Internet-Versandhändlern für Büroartikel erhältlich.
Checkliste: Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?
•Patientenverfügung in zweifacher Ausführung ausfüllen
•Beide Exemplare persönlich ausfüllen und unterschreiben (keine Kopie)
•zusätzliche Wünsche mit einer separaten Unterschrift versehen
•Mindestens alle 2 Jahre die Verfügung durch die eigene Unterschrift bes-tätigen (auf jedem der beiden Exemplare)
•Empfehlung: ein Hinweiskärtchen im Portmonee informiert darüber, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo diese hinterlegt ist.
•Empfehlung: ein Exemplar zu den eigenen Unterlagen legen und das zweite Exemplar an den Hausarzt, Angehörige oder Freunde geben.
•Empfehlung für den Krankenhausaufenthalt: eines der beiden Exemplare an den behandelnden Arzt für die Krankenakte geben.
•Die Patientenverfügung ist kein Ersatz für eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Wenn zusätzlich eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt wird, ist es sinnvoll, diese zusammen mit der Patientenverfügung aufzubewahren.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Avery Dennison Zweckform Office Product Europe GmbH ist führend bei innovativen Technologien und Produktlösungen rund um PC-bedruckbare Medien. Unter seinen Er-folgsmarken Avery Zweckform, Z-Design und Chronoplan bietet das Unternehmen in Deutschland über 2.000 Produkte für professionelle und individuelle Arbeit im Büro und zu Hause und ist Marktführer bei Etiketten, beschichteten Papieren und Formularbü-chern. Firmensitz ist Oberlaindern, südlich von München. Das Unternehmen produziert ausschließlich in Europa, überwiegend am deutschen Firmenstandort und investierte dort in ein neues, hochmodernes Distributionszentrum, das neue Standards im Bereich der Logistik setzt.
Die Avery Dennison Zweckform Office Product Europe GmbH ist Teil der Avery
Dennison Corporation, Pasadena / Kalifornien (USA). Im Geschäftsjahr 2008 erzielte die Avery Dennison Corporation, die zu den Fortune US 500 Unternehmen zählt, einen Um-satz von 6,7 Mrd. $. Mehr als 36.000 Mitarbeiter sind weltweit in über 60 Ländern für Avery Dennison tätig.
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E-Mail: annuss(at)m-pr.de, http://www.m-pr.de/avery-zweckform/
Datum: 02.07.2009 - 13:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 99830
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Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.07.09
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