Feinstaubbelastung wird weiter reduziert

Feinstaubbelastung wird weiter reduziert

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Feinstaubbelastung wird weiter reduziert

Verabschiedung der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen



(pressrelations) - >Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) durch den Deutschen Bundestag erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:

Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist eines der drängendsten Umweltprobleme. Insbesondere die zunehmende Nutzung von Holz für die Heizung oder Zusatzheizung in Häusern und Wohnungen hat in den letzten Jahren zu einer Zunahme der Feinstaubemissionen geführt. Das Heizen mit Holz ist aus Gründen des Klimaschutzes und zur Nutzung eines einheimischen Rohstoffes ein sinnvoller Ansatz. Allerdings ist es notwendig, die durch einen verstärkten Einsatz von Holz zur Wärmeerzeugung verursachte Feinstaubbelastung zu reduzieren. Es war deshalb wichtig, die 20 Jahre alten Grenzwerte für die Emissionen aus kleinen und mittleren Heizungsanlagen dem Stand der Technik anzupassen. Die jetzt festgelegten Grenzwerte können von neuen Feuerungsanlagen, die typischer Weise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelöfen, auch ohne Staubfilter erreicht werden. Um die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele zu erreichen, war es allerdings erforderlich, auch für bestehende Anlagen Grenzwerte festzulegen. Wenn für solche Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage ausgetauscht werden. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ging es im parlamentarischen Verfahren insbesondere darum, dass die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele der Verordnung sozialverträglich erreicht werden. Diese Ziele haben wir erreicht. So sind eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen. Das gestaffelte Inkrafttreten der neuen Grenzwerte mit langen Übergangsfristen berücksichtigt die typische Lebensdauer der Anlagen und schafft Investitionssicherheit bei der Nachrüstung oder Neuanschaffung. Es gibt einfache und unbürokratische Nachweisverfahren der Einhaltung der Grenzwerte. Daneben bringt die Novelle eine deutliche Kostenentlastung für Betreiber von Öl- und Gasheizungen, weil die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen für Heizungsanlagen verlängert wurden. Die bisher jährliche Überwachung wird auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt.




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Datum: 02.07.2009 - 17:11 Uhr
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