Kreditkosten jetzt umfassend angeben

Kreditkosten jetzt umfassend angeben

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Kreditkosten jetzt umfassend angeben



(pressrelations) - >Zu der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie erklaert die zustaendige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder:

Unserioesen Vertriebspraktiken bei der Bewerbung von Verbraucherkrediten und der Kombination von Darlehen mit Restschuld- und Lebensversicherungen wurde heute der Boden entzogen. Gegen den anfaenglichen Widerstand der CDU/CSU werden nun auch Immobiliendarlehen von den verbraucherfreundlichen Regelungen erfasst. Eine in die Irre fuehrende 1:1-Umsetzung konnte verhindert werden.

Nach langen und zaehen Auseinandersetzungen um eine sinnvolle Umsetzung zweier Europaeischer Richtlinien hat der Deutsche Bundestag heute einem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkredit- sowie der Zahlungsdiensterichtlinie zugestimmt.

Kredite duerfen nicht mehr mit Lockvogelangeboten beworben werden. Bei der Werbung fuer Verbraucherdarlehen muss nun ein Zinssatz angegeben werden, den auch mindestens zwei Drittel der Verbraucher tatsaechlich bekommen. Fuer Verbraucher bedeutet dies einen deutlichen Zugewinn an Verlaesslichkeit und Vergleichbarkeit bei Verbraucherkreditvertraegen.

Darueber hinaus wurde das unserioese Aufdraengen von Restschuldversicherungen und die Irrefuehrung von Verbrauchern mit Hilfe der Kombination von Darlehen und Versicherungen deutlich erschwert. Mit zusaetzlichen Versicherungen fuer den Todes- und Arbeitslosigkeitsfall liessen sich Kreditgeber oftmals unnoetig die Kreditvergabe absichern. Unter Einbeziehung dieser Kosten hat dies manchmal zu ueberteuerten Kreditkosten in Hoehe von bis zu 30 Prozent gefuehrt. Mit der Angst der Verbraucher, der Vertragsabschluss kaeme nicht zustande, wurden diese meist ueberteuerten Restschuldversicherung an den Kreditvertrag gekoppelt, ohne dass die Kosten hierfuer als Kosten des Kredits dargestellt wurden.

Wir haben dieses Problem nun durch eine Beweislastumkehr geloest: Rechnet der Darlehensgeber die Kosten einer Restschuldversicherung nicht in die Gesamtkosten und den effektiven Jahreszins ein, so muss er beweisen, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung keine Voraussetzung fuer die Darlehensvergabe war. Mit dem effektiven Jahreszins wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern kuenftig ein verlaessliches Vergleichsmass an die Hand gegeben, um die Kosten eines Kredits nun noch besser vergleichen zu koennen.



Als Reaktion auf die Debatte um sogenannte revolvierende Kreditkarten haben wir durchgesetzt, dass nun auch Zahlungsinstitute, die keine Zulassung als Kreditinstitut haben, eine Bonitaetspruefung des Kreditnehmers durchfuehren muessen.

Dem Druck einschlaegiger Verbaende, die Richtlinien 1:1 umzusetzen und insbesondere die so wichtigen Immobiliendarlehen aus dem Regelungsgehalt herauszuhalten, konnte standgehalten werden.


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Datum: 02.07.2009 - 18:06 Uhr
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