Der König von Polen und Großfürst von Litauen bildete die Spitze des Staates. Die Regierungen bestanden jeweils aus Großkanzler, Vizekanzler, Großmaschall, Hofmarschall und Großschatzmeister. Die Regierungen waren Teil des Senates, dem auch die Räte des Königs und Großfürsten als Mitgliede ...
08.12.2011 | Politik & Gesellschaft