Am 4.8.2009 tritt das neue Telefonwerbegesetz in Kraft. Bei ungebetenen Werbeanrufen bei Verbrauchern drohen nun Bußgelder bis zu € 50.000. Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist generell nicht mehr erlaubt. Hier drohen Bußgelder von bis zu € 10.000. Das kostenlose Ebook "Rechtssicher werben" stellt die neue Rechtslage dar und hilft Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.
Kostenloses Ebook
(firmenpresse) - Das neue Telefonwerbegesetz enthält Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), und Änderungen von Widerrufsvorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Änderungen gibt es vor allem bei der telefonischen Kaltakquise bei Verbrauchern: Verbraucher dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und auch Bußgelder bis zu einer Höhe von € 50.000. Außerdem wird die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen grundsätzlich verboten. Hier drohen bei Verstößen neben Abmahnungen Bußgelder von bis zu € 10.000. Widerrufsrechte der Verbraucher werden bei telefonisch geschlossenen Verträgen erweitert.
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried haben ihr kostenloses Ebook "Rechtssicher werben" an das neue Recht angepasst. "Rechtssicher werben" enthält einen Überblick über Gefahren im Markenrecht, Kennzeichenrecht, Urheberrecht und verwandten Rechtsgebieten, die von der Materialsammlung bis zur Durchführung einer Kampagne drohen. Potenziell abmahngefährdete Werbemaßnahmen werden praxisnah und mit vielen Beispielen dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt bildet schließlich das neue Telefonwerbegesetz. Verbraucher dürfen ohne vorherige Einwilligung nicht zu Werbezwecken angerufen werden. "Rechtssicher werben" enthält jetzt zudem ein neues Kapitel über die zur Generierung von Leads beliebten Gewinnspiele und über Probleme des Adressenkaufs. Außerdem wird die Haftung von Werbeagenturen für rechtswidrige Kampagnen dargestellt.
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried beraten bundesweit und international mittelständische Unternehmen im Arbeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Urheberrecht, im gewerblichen Mietrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht. Branchenschwerpunkte sind Verarbeitung, Handel und Dienstleistung. Besondere Erfahrungen haben wir in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Automotive, Textilveredlung, Baugewerbe, Werbeagenturen, Außenwerbung, PR-Agenturen, Finanzdienstleister und Energieversorger.
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