Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen

Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen

ID: 394221

Auf dem deutschen Markt sind eine Vielzahl von US-amerikanischen MLM-Unternehmen tätig, die sich um Produktabsatz und Vertriebspartner bemühen. Kommt es zwischen Unternehmen und Vertriebspartner zum Streit, erlebt der deutsche Vertriebspartner sehr häufig eine böse Überraschung.



(firmenpresse) - Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Buchmüller erklärt in der Mai-Ausgabe der Network-Karriere, was man als Vertriebspartner von US-Unternehmen wissen sollte.
Der Verfasser weiß aus eigener Erfahrung, dass einige US-MLM-Unternehmen ihre vermeintlichen Rechte gegenüber deutschen Vertriebspartnern einigermaßen rigoros durchsetzen. Da braucht es oft nicht viel und ein Account wird gesperrt, Provisionen werden zurückbehalten, Bestellungen werden schlicht nicht ausgeführt. Auch beim Verbot des Hochkaufens oder des Linienwechsels wird schon mal ein Auge zugedrückt. Sucht der deutsche Vertriebspartner dann anwaltlichen Rat, kann man ihm sagen, dass es so nach deutschem Rechtsverständnis nicht geht. Der ersten Freude über diese Auskunft folgt aber schnell die Ernüchterung.
Es stellt sich dann nämlich die Frage, wo, wie und nach welchem Recht das Unternehmen mit Sitz in den USA denn überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Dazu könnte ein schriftlicher Vertrag zwischen Unternehmen und Vertriebspartner Aufschluss geben. Den haben aber deutsche Vertriebspartner im Verhältnis zum US-amerikanischen Unternehmen häufig nicht. Man hat sich „online registriert“. Was sich dann ermitteln lässt, sind zumeist die „Policies an Procedures“ der Unternehmen, vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort finden sich weit verbreitet Regelungen, wonach Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Vertriebspartner durch ein Schlichtungs-, Schieds- oder Gerichtsverfahren am Sitz des Unternehmens, nach dem Recht des dortigen US-Bundesstaates und natürlich auch in englischer Sprache zu klären sind.
Man will zwar am deutschen Markt tätig sein, nicht aber die deutsche Gerichtsbarkeit oder die Anwendbarkeit deutschen Rechts akzeptieren.
Woran man sieht, dass solche Regelungen wirksam vereinbart sind und warum Vorsicht bei Online-Registrierungen geboten sein sollte, erfährt der Leser auf Seite 33 der Mai-Ausgabe der Network-Karriere.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GKM-Zentralredaktion GmbH
Boslerstraße 29
71088 Holzgerlingen
Telefon: 07031/744-0
Fax: 07031/744-199
E-Mail: verlag(at)network-karriere.com
Homepage: www.network-karriere.com

Die Network-Karriere ist Europas größte Wirtschaftszeitung für den Direktvertrieb. Sie bietet die neuesten Informationen, Wissenswertes und Interessantes zu den Themen Network-Marketing, Direktvertrieb, Management und Business, aber auch Unterhaltung und Lifestyle. Die Zeitung Network-Karriere erscheint monatlich zum 15. Sie ist sowohl im Abonnement für drei, sechs oder zwölf Monate als auch an stark frequentierten Bahnhofs- und Flughafen-Kiosken erhältlich.



PresseKontakt / Agentur:

GKM-Zentralredaktion GmbH
Boslerstraße 29
71088 Holzgerlingen
Telefon: 07031/744-0
Fax: 07031/744-199
E-Mail: verlag(at)network-karriere.com
Homepage: www.network-karriere.com



drucken  als PDF  Beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit Life Trust Fonds vor dem Aus – Wie geht es weiter?
Bereitgestellt von Benutzer: Zentralredaktion
Datum: 27.04.2011 - 12:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 394221
Anzahl Zeichen: 2251

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Sandra Schneider
Stadt:

71088 Holzgerlingen


Telefon: 07031-744-201

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.04.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 330 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GKM Zentralredaktion GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Verein knapp bei Kasse? Hier gibt es Sponsorengelder ...
In Deutschland gibt es mehr als 600.000 Vereine, in der Schweiz dürfte es rund 85.000 Vereine geben und in Österreich ca. 130.000. Sie alle haben bis auf ganz wenige Ausnahmen das Problem, dass die Sponsorengelder immer spärlicher fließen. In allen drei genannten Ländern stehen viele Vereine vo

FDP-Chef Lindner bei PM-International: "Anerkennung und Respekt" ...
Speyer, 15.2.2016. Äußerst aufgeschlossen ließ sich FDP-Chef Christian Lindner bei einer Betriebsbesichtigung das weltweit agierende Direktvertriebsunternehmen PM-International in Speyer vorstellen und hinterfragte besonders interessiert das erfolgreiche PM-Network-Marketing-Geschäftsmodell sowi

Sensationelles Jahresergebnis 2015 der PM-International AG 30,6% Umsatzsteigerung auf 307 Mio. Euro ...
Damit liegt PM-International sowohl im Umsatz als auch in den Zuwächsen weit über dem Branchendurchschnitt der europäischen Direktvertriebsindustrie. Rolf Sorg begründet diesen überdurchschnittlichen Erfolg mit der international starken Nachfrage nach den innovativen und zum Teil patentierten N


Weitere Mitteilungen von GKM Zentralredaktion GmbH


Beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit ...
In dem zu entscheidenden Fall hatte die Reinigungskraft einer Röntgenpraxis, als sie sich eines Abends zufällig in der Nähe ihrer Arbeitsstelle aufhielt, durch die Praxistür einen Alarmton gehört. In den Praxisräumen stellte sie fest, dass der Alarm von einem Magnetresonanztomographen ausging.

Haftung von Treugebern im Insolvenzfall – BGH entscheidet gegen Anleger ...
Ein von vielen Anlegern eines von der Insolvenz betroffenen Immobilienfonds in Form der Kommanditgesellschaft erwartetes BGH-Urteil erfüllte nicht die Hoffnungen geschädigter Kapitalanleger. Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Insolvenzverwal

Immer auf die Kleinen – Kinderrechte in Haus und Wohnung ...
Kindergeschrei muss ertragen werden Gelten soll die „Privilegierung von Kinderlärm“ zwar für Kindertagesstätten und Spielplätze, nach Expertenmeinung wird sie sich aber auch auf das zivile Nachbarschaftsrecht auswirken. Konsequenz: Mitminderungen oder Klagen wegen krakeelender Babys und s

Neues von Geldtipps.de: Der private AltersvorsorgePlaner ...
Wer weiß heute schon, wie viel Geld ihm im Alter noch zum Leben bleibt? Mit der neuen Software „Der private AltersvorsorgePlaner“ von Geldtipps.de können Anwender dies schnell und zuverlässig überprüfen. Das Programm deckt Schwächen und Lücken in der privaten Vorsorge auf und bietet unabh


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z