Kretschmer/Rupprecht: Leistung in der Wissenschaft muss sich lohnen
ID: 574045
entschieden, dass die Besoldung von W2-Professoren im hessischen
Landesdienst zu gering ist und nicht dem verfassungsrechtlichen
Alimentationsprinzip genügt. Dazu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und
der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Albert Rupprecht:
"Wissenschaftliche Leistung muss sich lohnen. Wer den oft
steinigen und langen Weg einer Karriere in der Wissenschaft auf sich
nimmt, muss auch im Geldbeutel merken, dass seine Leistung geschätzt
wird. Daher ist der Landesgesetzgeber gefordert, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen.
Wie das Verhältnis von festem Gehalt zu leistungsabhängigen
Komponenten am besten gestaltet werden kann, müssen nun die Experten
anhand der Vorgaben des Urteils prüfen. Dabei muss aber aus Sicht der
Forschungspolitik klar sein: Jeder, der seine Leistung bringt, muss
sich darauf verlassen können, dass er ein angemessenes Gehalt
erreicht. Diese Leistungsstufe müssen grundsätzlich alle erreichen
können.
Auf der anderen Seite sind Professoren nicht nur Beamte. Wem die
Verfassung freies Forschen mit Steuergeldern und besonderen
Zuverdienstmöglichkeiten garantiert, muss sich auch in
Peer-Review-Verfahren dem Wettbewerb stellen und sich beispielsweise
an Publikationen, Drittmitteln und Patenten messen lassen.
Für die Besten, die ihre Ziele übererfüllen, die Angebote von
Dritten haben und die man halten möchte, muss dann auch die
Möglichkeit bestehen, dass sie deutlich mehr verdienen als nur die
'angemessenen' hundert Prozent. Nur so ist der Hochschulstandort
Deutschland international wettbewerbsfähig."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2012 - 14:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 574045
Anzahl Zeichen: 2160
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 223 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kretschmer/Rupprecht: Leistung in der Wissenschaft muss sich lohnen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Petitionsausschuss überreicht Tätigkeitsbericht 2025 Der Petitionsausschuss hat der Präsidentin des Deutschen Bundestages am heutigen Mittwoch seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 überreicht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, And
Lenz: Entschlossene Strukturreformen für Wettbewerbsfähigkeit ...
Wachstumskräfte stärken und Wohlstand sichern Anlässlich des Frühjahresgutachten des Sachverständigenrats erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Lenz: "Die deutsche Wirtschaft steht weiter unter erheblichem externem Druck. Hande
Weisgerber/Klein: Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz beschlossen ...
Aufbruch für den Filmstandort Deutschland Das Bundeskabinett hat heute das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz beschlossen. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin, Ottilie Klein
Weitere Mitteilungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Stiftungsbotschafter besuchen Projekte in Brasilien ...
Was man hautnah erlebt hat, bleibt nachhaltig in Erinnerung. Deshalb geht die Georg Kraus Stiftung (GKS) mit ihren Botschaftern auf Projektreisen. Vor Ort machen sich die Ehrenamtlichen ein eigenes Bild - gerade waren sie in Brasilien. Dort unterstützt die GKS einen Kindergarten in den Slums von Sa
Baurecht:"Anerkannte Regeln der Technik"- Was bedeutet dieser Begriff eigentlich? ...
von Rechtsanwalt Prof. Christian Zanner, Wollmann & Partner GbR, Berlin Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" spielen auch im Bauvertragsrecht eine besondere Rolle. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen die anerkannten Re
Oberlandesgericht München aktuell zum Bauvertrag: Wer blind Bauleistungen anerkennt, kann hinterher nicht anfechten! ...
- Oder: Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam und kann später nicht wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand angefochten werden - von Rechtsanwalt Michael M. Zmuda, Wollmann & Partner GbR, Berlin Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in seiner Berufungsent
"Die Abrechnung von Heizkosten nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung" ...
von Rechtsanwalt und Notar Michael Ch. Bschorr, Wollmann & Partner GbR, Berlin Mit Urteil vom 01.02.2012 (Az.: VIII ZR 156/11) hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip nicht den Vorgaben nach § 7 Abs




