Mittelbayerische Zeitung: Entmündigte Eltern
ID: 608192
Als das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren eine
Selbstverständlichkeit anmahnte, reagierte Familienministerin Ursula
von der Leyen mit einem verwaltungstechnischen Monstrum, dem "Paket
für Bildung und Teilhabe". Um Kindern aus armen Familien die
geforderten besseren Lebens- und Entwicklungschancen zu ermöglichen,
erhöhte die Bundesregierung nicht etwa die finanziellen Regelsätze
für die Kinder, sondern zwang die Eltern in ein entwürdigendes System
aus Anträgen und komplizierter Informationsbeschaffung. Von der Leyen
zog nach einem Jahr Bildungspaket nun am Freitag eine positive
Zwischenbilanz. Das mutete beinahe ein wenig zynisch an. Denn dass
zuletzt gut 50 Prozent aller Berechtigten bestimmte Leistungen in
Anspruch genommen haben, heißt ja auch, dass die andere Hälfte dies
nicht getan hat. Egal, ob es aus Unkenntnis, Scham oder
Bequemlichkeit geschah: Unser Grundgesetz fordert das sogenannte
sozio-kulturelle Existenzminimum für alle Kinder. Die erste Blamage
für die deutsche Politik also war, dass das Bundesverfassungsgericht
überhaupt in Aktion treten musste. Und nun ist nicht minder blamabel,
dass eine "halbe" Umsetzung des Auftrags als Erfolg verkauft wird.
Wenn man bedenkt, dass die Langzeitarbeitslosen, Geringverdiener und
Wohngeldbezieher die meisten Anträge für Zuschüsse zum Mittagessen in
den Schulen stellen, gefolgt von solchen für Ausflüge oder
Klassenfahrten ihrer Kinder, dann will einem nicht in den Kopf, warum
diese Mittel nicht von vornherein an die sozial schwachen Familien
fließen können. Die Unterstellung, die Eltern würden das Geld sonst
lieber in Unterhaltungselektronik investieren, kommt einer
Entmündigung dieser Bürger gleich und ist mit dem Grundgesetz nicht
in Einklang zu bringen. Trifft die Einschätzung des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes zu, dass bislang nur etwa ein Fünftel des eine
Milliarde schweren Pakets abgerufen wurde, wird man zudem folgenden
Eindruck nicht los: Indem der Staat psychologische und bürokratische
Hürden aufbaut, enthält er einem Teil seiner jungen Bürger
grundlegende und verpflichtende Leistungen vor. Wer Angebote von
Kinder- und Jugendarbeit in Verbänden und Sportvereinen mit
Gutscheinen einlösen muss, überlegt sich dies zweimal. Überdies
entsprechen die Gutscheine oftmals nicht dem tatsächlichen Wert der
Leistung oder sind wegen fehlender Angebote etwa im ländlichen Raum
gar nicht einzulösen. Wäre es nicht vielleicht sogar besser, die
Einrichtungen direkt zu bezuschussen, um deren Angebote von
vornherein kostenlos möglich zu machen? Dass schließlich im
Hartz-IV-System ein Wirrwarr von Leistungszuständigkeiten herrscht,
ist zwar bekannt, entfaltet im Bereich des Bildungspakets aber eine
zusätzlich negative Wirkung. Und um es so richtig kompliziert zu
machen, hatte das Verfassungsgericht den Bund zur Erfüllung des
Teilhabe-Rechts an Bildung verpflichtet, obwohl die Bildung doch
Ländersache ist. Die damit verbundenen Organisationskonflikte sind
sicher auch ein Grund dafür, dass der bisher abgerufene Teil des
Pakets mehrheitlich eben nicht für wirkliche Bildungsangebote
verwendet worden ist, sondern für Essen und Ausflüge. Die Reform
braucht nun dringend eine Reform. Der Verwaltungsanteil von rund 135
Millionen Euro muss deutlich gesenkt werden. Ferner ist
sicherzustellen, dass die 2,5 Millionen betroffenen Kinder
schnellstens in den Genuss dessen kommen, was ihnen zusteht. Es wird
der künftigen Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft sicher gut tun.
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Datum: 30.03.2012 - 19:23 Uhr
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