Götz: Freiwillige Feuerwehr bedarf keiner weiteren Regulierung durch die EU
ID: 626981
sehen die Entwarnung der Europäischen Kommission zur Anwendung der
Arbeitszeitrichtlinie auf das Ehrenamt skeptisch. Dazu erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:
"Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass es derzeit
keinen Vorschlag gibt, die bestehenden Regeln der
EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern oder eine Höchstgrenze von 48
Arbeitsstunden für die freiwilligen Feuerwehren einzuführen. Das ist
sehr zu begrüßen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet eine vorbehaltlose
Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf die Freiwilligen
Feuerwehren und andere ehrenamtliche Hilfsorganisationen in
Deutschland.
Der Deutsche Feuerwehrverband weist zu Recht darauf hin, dass die
EU ihr Dementi mit der Empfehlung eines entsprechenden
Gesundheitsschutzes sogleich wieder einschränkt. Gerade der
Gesundheitsschutz von den Feuerwehren und den beteiligten
Aufsichtsbehörden wird in Deutschland seit vielen Jahren umfassend
sichergestellt. Die Kommunalpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
unterstützen deshalb die Forderung des Deutschen Feuerwehrverbands
und sprechen sich gegen eine weitere Regulierung durch die EU auf
diesem Gebiet aus."
Hintergrund:
Derzeit verhandeln die Sozialpartner (Arbeitgeber- und
Gewerkschaftsverbände) auf EU-Ebene über eine Überprüfung der
EU-Arbeitszeitrichtlinie. Die Verhandlungen werden voraussichtlich
bis September 2012 dauern.
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Datum: 27.04.2012 - 15:22 Uhr
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