Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften

Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften

ID: 1535

Mit dem sogenannten MicroBilG wurden Erleichterungen bei der Bilanzierung und Veröffentlichung für sog. Kleinstkapitalgesellschaften in das HGB eingefügt.

Mit dem MicroBilG setzte der Gesetzgeber die Anforderungen der europäischen Micro-Richtlinie in nationales Recht um.
Das MicroBilG sieht Erleichterungen bei der Bilanzierung und der Publizität der Daten des Unternehmens vor.
Die Erleichterungen können von sog. Kleistkapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden. Wann eine solche Kleinstkapitalgesellschaft vorliegt ist in § 267a HGB definiert.
Die Erleichterungen umfassen die verkürzte Erstellung einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf einen Anhang kann ggf. vollständig verzichtet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema Bilanzierung von Kleinstkapitalgesellschaften finden Sie im Bereich der Infothek auf unten genannter Homepage.



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Bereitgestellt von Benutzer: TAlbert
Datum: 21.09.2014 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Finanzwesen


Art der Fachartikel: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.09.2014

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