Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften
Mit dem sogenannten MicroBilG wurden Erleichterungen bei der Bilanzierung und Veröffentlichung für sog. Kleinstkapitalgesellschaften in das HGB eingefügt.
Mit dem MicroBilG setzte der Gesetzgeber die Anforderungen der europäischen Micro-Richtlinie in nationales Recht um.
Das MicroBilG sieht Erleichterungen bei der Bilanzierung und der Publizität der Daten des Unternehmens vor.
Die Erleichterungen können von sog. Kleistkapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden. Wann eine solche Kleinstkapitalgesellschaft vorliegt ist in § 267a HGB definiert.
Die Erleichterungen umfassen die verkürzte Erstellung einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf einen Anhang kann ggf. vollständig verzichtet werden.
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Datum: 21.09.2014 - 14:45 Uhr
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Art der Fachartikel: Finanzinformation
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Freigabedatum: 21.09.2014
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