Antrag auf Schadenersatz für Anleger der BWF-Stiftung wurde zugestimmt!
Mit dem 9. Juni begannen die Verhandlungen gegen die BWF-Stiftung, die des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs an zahlreichen Anlegern angeklagt wurde. Seit 2011 haben Anleger in unechtes Gold investiert und gingen davon aus, dass es sich beim Angebot der BWF-Stiftung um eine seriöse und vertrauenswürdige Kapitalanlage handelte. Doch die Realität sah anders aus und nun befürchten Anleger, um ihr Vermögen geprellt und gewerbsmäßig betrogen worden zu sein.
Für Geschädigte gibt es dennoch Hoffnung, wie ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zeigt. Hier hat eine Geschädigte den Vermittler der Kapitalanlage auf 20.000 Euro Schadensersatz verklagt und Recht bekommen, da der Vermittler die fehlende Plausibilität der Anlage hätte feststellen müssen.
Die BWF-Stiftung nutzte die Währungsunsicherheit aus
Bekannt ist, dass die BWF-Stiftung mit ihrem Konzept den Markt ‚erstürmte‘, als Anleger aufgrund wirtschaftlicher und geopolitischer Einflüsse Unsicherheiten aufzeigten. Nach dem vertraglich vereinbarten Anlagezeitraum sollte das gekaufte Gold von der Stiftung zurückgekauft und inklusive der erzielten Rendite an die Anleger ausbezahlt werden. Nachdem die Finanzaufsicht BaFin auf die BWF-Stiftung aufmerksam wurde und diese vorerst zur freiwilligen Rückgabe der Gelder an die Anleger aufforderte, geschah von Seiten der Stiftung nichts. Statt echtem Gold handelte es sich um billige Füllmaterialien, die im Verlauf einer Unternehmensdurchsuchung im Jahr 2015 von Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden. Für die Anleger bedeutete dies vorerst, dass sie in wertlose Materialien investiert und ihr Geld verloren hatten.
Prozess gegen BWF-Stiftung gibt neue Hoffnung
Nachdem gegen die BWF-Stiftung ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wuchs die Unsicherheit der geprellten Anleger weiter. Mit der nun erfolgten Zulassung von Strafprozessen gegen die Verantwortlichen und Vermittler der Stiftung besteht allerdings Grund zu neuer Hoffnung, dass die klagenden Anleger wenigstens einen Teil ihrer Einlagen zurückerhalten und durch den Schadensersatz nicht als vollständige Verlierer aus dem Prozess hervorgehen. Der Mindestschaden bei rund 6.500 Kleinanlegern beläuft sich schätzungsweise auf 39 Millionen Euro.
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Datum: 30.06.2016 - 12:30 Uhr
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