Rechtssichere Vergütungregelungen erhalten den Unternehmens- und Markenwert

Rechtssichere Vergütungregelungen erhalten den Unternehmens- und Markenwert

ID: 1748

Das Pressebild und die aktuelle Berichterstattung über die an sich sinnvolle erfolgsabhängig Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist in vielerlei Hinsicht leider nur als katastrophal anzusehen. Tageszeitungen wie die Süddeutsche Zeitung berichten sowohl in der Papierausgabe, als auch Online (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bank-manager-deutsche-bank-will-boni-von-ackermann-und-jain-zurueck-1.3252105) über mögliche Rückerstattungsansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder. Dieser weitere Versuch die Bankbranche und die führenden Entscheidungsträger zu diskreditieren sollte den Entscheidungsträgern zu denken geben.

Verhandeln Sie diese Verträge oder stimmen durch ihr Votum im Aufsichtsrat oder dem "Board of Directors" diesen Regelungen zu?
Dann könnte akuter Handlungsbedarf bestehen! Der Compliance Rechtsanwalt kann dabei präventiv und beratend vor Vertragsabschluss tätig werden. Das allgemeine Haftungs- und Prozessrisiko kann ebenso reduziert werden wie das Risiko der nachträglichen Beschädigung des Unternehmens- oder Markenwerts.

Der Compliance Rechtsanwalt kann unter folgenden Gesichtspunkten tätig werden:
+ Exzerpte bzw. Zusammenfassungen der aktualisierten, oftmals die Wirtschaft einschränkenden Gesetze und EU-Verordnungen erstellen. Wie beispielsweise der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die Neuregelungen für den Bankensektor und den Wertpapiersektor enthält.
-> Prüfung bestehender oder neuer Verträge in Bezug auf Übereinstimmung bzw. Compliance mit geltendem oder zu erwartendem Recht

+ Robustes Mandat statt Presseschelte: Dank guter Vorbereitung der Kommunikations- oder Öffentlichkeitsarbeits-Abteilungen der Mandantenunternehmen finden Sie viel schneller die richtige Sprache, um ein Kommunikationsdesaster schnell und effektiv eindämmen zu können.
-> Juristische Beratung zu möglichen Krisenszenarien aus dem Bereich der mit dem Prozessrisiko verbundenen PR.

+ vorbeugende Information und Schulung der Unternehmensorgane
Insbesondere bei den Vertretern der Arbeitnehmerseite besteht Informations- und Schulungsbedarf. Oftmals sind sie durch Seminare für Betriebs- und Aufsichtsräte zwar umfassend geschult, einige Zusammenhänge fehlen aber noch. Der Compliance Rechtsanwalt kann Entscheidungsstrukturen und -wege sowie Best Practices in vergleichbaren Unternehmen oder Branchen darstellen. Und dadurch die Übereinstimmung mit Branchengepflogenheiten und auch juristisch akzeptiertem Handeln herstellen.

Unsere Kanzlei kann als Compliance Rechtsanwalt einen oftmals gar nicht bezifferbaren Schaden abwenden. Einfach dadurch, dass rechtzeitig der "Fit" zwischen Unternehmensregelungen und einer sich ständig ändernden Gesetzeslage hergestellt wird.




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Datum: 29.11.2016 - 17:01 Uhr
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