KapMuG-Verfahren gegen VW eröffnet – Anmeldefrist nicht verpassen!
Rund 1.500 Anleger haben im Rahmen eines Sammelverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Volkswagen auf Schadensersatz verklagt.
Rund 1.500 Anleger haben im Rahmen eines Sammelverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Volkswagen auf Schadensersatz verklagt. Sie werfen dem Konzern vor, schon vor Auffliegen des Dieselskandals im September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben. Trifft das zu, hat Volkswagen die Ad-hoc-Publizitätspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes verletzt. Das Unternehmen ist in diesem Fall zum Ersatz der erlittenen Kursverluste verpflichtet. Die VW-Aktien verloren nach Bekanntwerden des Abgasskandals zeitweise über 40 Prozent ihres Werts.
VW-Sammelklage: Musterkläger bestimmt
Nun ist das KapMuG-Verfahren eröffnet. Am 8. März 2017 hat das Oberlandesgericht Braunschweig unter den Teilnehmern an der VW-Sammelklage den Musterkläger gewählt. Es ist die Deka Investment GmbH, eine Fondsgesellschaft der Sparkassen-Gruppe. Die übrigen Sammelkläger nehmen als Beigeladene am Musterprozess teil, derweil ihre eigenen Verfahren ausgesetzt sind. Das Oberlandesgericht hat noch kein Datum für die mündliche Verhandlung angesetzt, wird den Termin aber voraussichtlich in den nächsten drei Monaten ankündigen.
Sechsmonatige Anmeldefrist läuft
Von der Eröffnung des Musterverfahrens gegen Volkswagen profitieren auch Aktionäre, die sich nicht an der VW-Sammelklage beteiligt haben: Während sechs Monaten können sie ihre Forderungen zum KapMuG-Verfahren anmelden. Die Anmelder nehmen zwar nicht am Verfahren teil. Allerdings hemmt die gerichtliche Registrierung die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche. Für Kleinaktionäre ist die Anmeldung daher eine kostengünstige Möglichkeit, das Prozessrisiko zu minimieren: Sie erlaubt ihnen, den Entschluss über ein eigenes Verfahren vom Ausgang der VW-Sammelklage abhängig zu machen. Natürlich ist die Musterentscheidung für die spätere Klage eines Anmelders nicht bindend. Immerhin hat sie Präjudizcharakter. Außerdem besteht die Chance, dass ein im Rahmen des Musterverfahrens zustande gekommener Vergleich auf die Anmelder übertragen wird.
Anmeldung erfordert Rechtsanwalt
Anleger, die ihre Forderungen gerichtlich registrieren lassen wollen, benötigen anwaltliche Vertretung. Die Kanzlei Baum · Reiter & Collegen steht geschädigten Volkswagen-Aktionären gerne zur Seite. In einer unentgeltlichen Ersteinschätzung klärt das erfahrene Fachanwalts-Team, inwieweit ein Schadensersatzanspruch gegeben ist. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt Baum · Reiter & Collegen kostenlos die Deckungsanfrage.
Baum · Reiter & Collegen führend im Anlegerschutz
Die Sozietät um Alt-Bundesinnenminister Gerhart Baum und Professor Julius Reiter gehört zu den führenden Anlegerschutzkanzleien Deutschlands. Reiter figuriert im Best-Lawyers-Ranking des Handelsblatts regelmäßig unter den wichtigsten Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Baum · Reiter & Collegen ist zudem spezialisiert auf die Vertretung von Opferinteressen bei Großkatastrophen. So unterstützt die Kanzlei Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Themen in diesem Fachartikel:
vw
sammelklage
vw-sammelklage
schadenersatz-fuer-vw-aktionaere
schadenersatz-fuer-volkswagen-aktionaere
vw-skandal
vw-kapmug
vw-kapmug-verfahren
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
BAUM REITER & COLLEGEN – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER: KOMPETENT UND INDIVIDUELL
Wir beraten pragmatisch, effizient, lösungsorientiert. Als Motivation für alle Aktivitäten dient uns das Ziel, für Ihr Recht zu streiten und Mehrwert zu schaffen. Sollten Standardlösungen nicht anwendbar sein, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen den passenden, individuellen Weg. Unsere Beratungen finden immer partnerschaftlich und auf Augenhöhe statt. Nehmen Sie Kontakt auf zu unserem Team, wann immer Sie möchten: Wir freuen uns auf das Erstgespräch mit Ihnen!
baum reiter & collegen
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf
Tel.: 02 11/83 68 05-70
Fax: 02 11/83 68 05-78
kanzlei(at)baum-reiter.de
baum reiter & collegen
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf
Tel.: 02 11/83 68 05-70
Fax: 02 11/83 68 05-78
kanzlei(at)baum-reiter.de
Datum: 11.05.2017 - 18:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1773
Anzahl Zeichen:
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Leuchter
Stadt:
40597 Düsseldorf
Telefon: 02 11/83 68 05-70
Kategorie:
Rechtsberatung
Art der Fachartikel: Finanzinformation
Versandart: eMail-Versand
Dieser Fachartikel wurde bisher 790 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"KapMuG-Verfahren gegen VW eröffnet – Anmeldefrist nicht verpassen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
baum reiter & collegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).