Auch Kleinanleger können Schadenersatz gegenüber dem VW-Konzern fordern

Auch Kleinanleger können Schadenersatz gegenüber dem VW-Konzern fordern

ID: 1781

Aufgrund der Manipulationen an VW-Dieselmotoren in den USA, die Mitte September 2016 veröffentlicht wurden, haben die Papiere von Volkswagen erhebliche Einbußen von mehr als 40 Prozent zu verzeichnen. Aufgrund der Tatsache, dass Volkswagen hier der gesetzlichen Informationspflicht gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen ist, fordern die Aktionäre nun im Gegenzug Ausgleiche für ihre hohen Kursverluste.

Das OLG Braunschweig hat das KapMuG-Verfahren gegen Volkswagen eröffnet

Am 08.03.2017 erfolgte durch das Oberlandesgericht Braunschweig jetzt die Eröffnung des KapMuG-Verfahrens als VW-Sammelklage. Hierfür wurde vom 3. Zivilsentat die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Die Deka Investment wird in dieser Angelegenheit durch die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten. Die anderen Kläger der im ausgesetzten Verfahren durch das Landgericht Braunschweig gelten nach Bekanntmachung der Entscheidung nun als Beigeladene des Musterverfahrens. Ein Termin für mündliche Verhandlungen wurde in diesem Zusammenhang noch nicht fixiert, wird aber voraussichtlich innerhalb der folgenden drei Monate festgelegt.

Auch Kleinanleger profitieren von der VW-Sammelklage

Diese Bekanntmachung des Musterklägers hat wichtige Auswirkungen für Anleger und Investoren, die noch keine Klage eingereicht haben. Hier beginnt nämlich nun die sechsmonatige Frist für die Anmeldung zum KapMuG-Verfahren. Innerhalb des genannten Zeitraums muss eine gerichtliche Registrierung durch einen beauftragten Rechtsanwalt stattfinden. Diese Anmeldung bietet auch Kleinanlegern die Möglichkeit, von dem Musterverfahren zu profitieren und Schadenersatzforderungen geltend zu machen, ohne dass sie hierfür Klage erheben müssen. Allerdings gilt dieses nur für Anleger, nicht für betroffene Autofahrer! Für Kleinanleger bietet sich so die Möglichkeit, ohne Kostenrisiko die Entwicklungen in der VW-Sammelklage abzuwarten, denn rechtliche Bindungswirkung hat die VW-Sammelklage nur für die Musterklägerin, die Musterbeklagte sowie die Beigeladenen. Findet eine Entscheidung oder Vergleichsfindung zugunsten der Kläger statt, kann diese allerdings auf Anmelder übertragen werden.

Empfehlenswert ist eine Kontaktaufnahme mit Fachanwälten

Die Kontaktaufnahme mit der Fachkanzlei Kanzlei Baum · Reiter & Collegen kann Anlegern die unverbindliche Teilnahme an der VW-Sammelklage eröffnen. Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob Schadenersatzansprüche realistisch in Betracht kommen. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, stellt die Kanzlei Baum · Reiter & Collegen auch gleiche eine kostenfreie Deckungsanfrage beim entsprechenden Versicherer.





Die Kanzlei Baum · Reiter & Collegen

Baum · Reiter & Collegen hat als bundesweit tätige Kanzlei eine Spitzenposition im Kapitalanlegerschutz. Bereits seit vier Jahren ist die Kanzlei als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht im Ranking des Handelsblattes gelistet. Zudem ist die Kanzlei auch in der Geltendmachung von Operrechten bei Großkatastrophen eine spezialisierte Kanzlei und ist hier auch im medienweit bekannten Germanwings-Absturz für die Hinterbliebenen der Opfer tätig. Dazu ist Julius Reiter regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag tätig.

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Datum: 08.06.2017 - 14:47 Uhr
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