VW-Musterverfahren: Die Anmeldefrist soll von Anlegern nicht mehr versäumt werden
VW-Sammelklage: Aktionäre fordern Schadensersatz
Die Volkswagen-Papiere haben bislang mehr als 40% an Wert verloren. Nicht verwunderlich, denn Mitte September wurden die Manipulationen an VW-Dieselmotoren in den USA bekannt. Die VW-Sammelklage bei Aktionären beruht nun darauf, dass VW den Informationspflichten, zu welchen es grundsätzlich gesetzlich verpflichtet ist, gegenüber den Anlegern bislang nicht nachgekommen ist. Aktionäre haben jedoch das Recht dazu, über jegliche Umstände informiert zu werden, die den Aktienkurs beeinflussen können. Dementsprechend fordern Aktionäre nun in Form einer VW-Sammelklage, einen Ausgleich für die Kursverluste zu erhalten.
Eröffnungsbeschluss: 6 Monate Anmeldefrist
Formell wurde das Verfahren gegen die Volkswagen AG am 08.03.2017 vom Oberlandesgericht Braunschweig eröffnet. Die Deka Investment GmbH wurde als Fondstocher zum Musterkläger bestimmt, während die übrigen Kläger der VW-Sammelklage Beigeladene des Musterverfahrens sind. Für die Anmeldung zum KapMuG-Verfahren startet zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Musterklägers die Frist zur Anmeldung, die sechs Monate beträgt. Innerhalb dieser sechs Monate muss eine gerichtliche Registrierung erfolgen. Selbst kleinere Anleger haben durch die Anmeldung die Möglichkeit, von dem Musterverfahren profitieren zu können. Auch muss dadurch keine Klage erhoben werden und dennoch erfolgt eine Verjährung der Ansprüche, die bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist. Auf diese Weise ergibt sich der Vorteil, dass das Verfahren gegen Volkswagen zunächst abgewartet werden kann. Dabei entsteht kein Kostenrisiko.
Kurzfristige Kontaktaufnahme zu Fachanwälten ist von Vorteil
Anleger können sich unverbindlich an der VW-Sammelklage beteiligen, indem sie Kontakt mit der Fachkanzlei Kanzlei Baum und Reiter & Collegen aufnehmen. Dabei informiert das erfahrene Team der Kanzlei in Form einer kostenfreien Einschätzung, ob eine Geltendmachung in Betracht kommt oder nicht. Eine kostenfreie Deckungsanfrage stellt die Kanzlei Baum und Reiter & Collegen gerne bei der Versicherung, insofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt.
Über die Kanzlei Baum und Reiter & Collegen
Im Kapitalschutz gehört die Kanzlei Baum und Reiter & Collegen zu den bundesweit führenden Kanzleien überhaupt und wird dementsprechend seit vier Jahren im Ranking gelistet. Spezialisiert ist die Kanzlei außerdem auf die Geltendmachung der Rechte der Menschen, die Opfer von Großkatastrophen geworden sind. Julius Reiter ist nicht nur in der Kanzlei, sondern ebenso häufig als Sachverständiger im Bundestag tätig.
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Datum: 06.07.2017 - 11:27 Uhr
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