Abgasmanipulation: Urteil auf EU-Normbasis eröffnet Perspektiven für VW-Kunden
Trotz der erwiesenen Abgasmanipulationen bei VW-Dieselautos ist bislang juristisch Schadenersatz nur für VW-Aktionäre denkbar. Ein aktuelles Urteil vom Landgericht (LG) Kleve eröffnet jedoch Perspektiven auch für Kunden, mit einer VW-Sammelklage erfolgreich zu sein. Das prinzipiell Neue an der Rechtsprechung des LG Kleve am 31. März 2017 ist die Berufung auf die Euro Norm 2707. Damit urteilen Richter erstmalig auf der Grundlage einer europarechtlichen Norm. Sie werfen dem VW-Konzern vor, verstoßen zu haben gegen ,,das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung" und "die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung".
Urteil mit Folgen
Juristen gehen davon aus, dass dieses Urteil vom LG Kleve nicht nur Schadenersatz für VW-Aktionäre ermöglicht. Es eröffnet auch den Kunden Erfolgsperspektiven für eine VW-Sammelklage. Die Grundlage dafür liegt in dem gerichtlich festgestellten Verstößen gegen europarechtliche Normen. Zugrunde liegt der Fall des Klägers, der einen VW-Golf Variant Match 1,6 TDI kauft. Er besitzt mit dem Motor vom Typ EA 189 ein abgasmanipuliertes Bauteil. Der Kläger tritt vom Kauf zurück, fordert Schadenersatz vom Hersteller und das LG Kleve spricht ihm Anspruch auf Schadloshaltung zu. Die Begründung lautet: Der von VW begangene Verstoß gegen das Verbotsgesetz hat Einfluss auf das Kaufverhalten des Klägers, weil der Motor ein zentraler Bestandteil dieser Entscheidungsfindung ist. Das Gericht nimmt auch den VW-Vorstand in die Pflicht: Er habe die Abgasmanipulation angeordnet oder zumindest "abgesegnet". Ob das Urteil eine Haftung ermöglicht, die über den Schadenersatz für VW-Aktionäre hinausgeht, muss sich zeigen.
Händler mitschuldig
Auch der Händler des Fahrzeuges wurde verklagt, weil das KFZ des Klägers bei Gefahrübergang als mangelhaft einzustufen ist. Das ist noch ein Aspekt, der über möglichen Schadenersatz für VW-Aktionäre hinausgeht. Hintergrund dafür ist, dass der Konzern in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer eine bestimmte Frist einzuhalten hat, um das Problem zu lösen. Während VW die Software-Aktualisierung bereits im November bereitstellt, bietet der Verkäufer die Nachbesserung erst deutlich verspätet an. In der Konsequenz des Urteils bekommt der Kläger den Kaufpreis - abzüglich der Nutzungskosten - zurück. In diesem Verfahren sehen Juristen gute Perspektiven für eine VW-Sammelklage der geschädigten Kunden.
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Datum: 09.08.2017 - 18:18 Uhr
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