WAZ: Auch Nazi-Morde verjähren nicht
- Kommentar von Dietmar Seher
ID: 1002791
Prozess gegen den früheren SS-Mann, der des Mordes an einem
Widerstandskämpfer 1944 angeklagt war, platzen lassen. Der Angeklagte
habe geschossen. Aber ob die Tat Mordmerkmale wie Heimtücke habe, das
sei nach so langer Zeit nicht mehr sicher zu sagen. Zeugen lebten ja
nicht mehr.
Es ist ein widersprüchliches Urteil und ein fragwürdiges Argument.
Soll die Justiz aufhören, NS-Verbrechen zu verfolgen, weil Ankläger
aufgrund des Zeitabstands Schuld nur mit Indizien nachweisen können?
Das darf sie nicht. Juristisch: Weil Mord nicht verjährt. Moralisch:
Weil deutsche Richter auch 2014 die Pflicht haben, diese Taten zu
ahnden.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt jetzt einen 88-Jährigen, am
Massaker von Oradour mitgewirkt zu haben. Es wäre tragisch, wenn am
Ende auch hier der Schlusssatz steht: Es ist zu lange her.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.01.2014 - 19:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1002791
Anzahl Zeichen: 1160
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 219 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Auch Nazi-Morde verjähren nicht
- Kommentar von Dietmar Seher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




