Rheinische Post: Rentenversicherung muss höhere Mütterrente rückwirkend auszahlen
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Mütterrente wird voraussichtlich rückwirkend ausgezahlt werden
müssen, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post"
(Freitagausgabe) unter Berufung auf Kreise der Rentenversicherung
berichtet. Eine Umsetzung der Regelungen zur Mütterrente könne selbst
bei "verwaltungsfreundlicher Ausgestaltung" voraussichtlich
"frühestens zum Beginn des vierten Quartals 2014" erfolgen, hieß es
aus Kreisen der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Frauen, die
ihre Kinder vor 1992 geboren haben, frühestens zum 1. Oktober die
Rentenerhöhung ausbezahlt bekommen werden.
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Datum: 17.01.2014 - 00:00 Uhr
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