EU schlägt Fristverlängerung für SEPA vor
ID: 1009903
Umstellungsfrist: 1. August 2014
Umstellungsfrist: 1. August 2014
Die Europäische Kommission spricht sich für eine Verlängerung der Frist für das SEPA-Verfahren aus. Zwar bliebe der 1. Februar 2014 der offizielle Stichtag, aber weitere sechs Monate stehen zur Anpassung an das Verfahren zur Verfügung. Zahlungen im SEPA-Format sind dann noch bis zum ersten August 2014 möglich. Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren gleicht einem riesigen Projekt. Mit dem Vorschlag will die EU-Behörde verhindern, dass vom 1. Februar an Zahlungen blockiert werden könnten, die nicht das neue europäische SEPA-Format aufweisen. Unternehmen und Vereine, die sich nicht rechtzeitig vorbereitet haben, hätten ihre Zahlungen nicht mehr abwickeln können. Die Kommission wolle mit dem Schritt insbesondere Verbraucher und mittelständische Unternehmen schützen. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, so EU-Kommissar Michel Barnier. Er sehe der Verzögerung zwar mit Bedauern entgegen, sehe aber in ihr die Möglichkeit, den Zahlungsverkehr reibungslos weiterzuführen, bis bei allen die Umstellung erfolgreich durchgeführt wurde. Die Notenbanken haben bereits Widerstand gegen die Fristverlängerung angekündigt.
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Steuerkanzlei Maria Ulrich in München
Datum: 24.01.2014 - 14:22 Uhr
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