Cornelius Gurlitt: Strafanzeige gegen Unbekannt im Fall des Schwabinger Kunstschatzes
ID: 1014021
der Vorwurf einer Strafanzeige gegen Unbekannt, welche die beiden
Strafverteidiger von Cornelius Gurlitt, die Rechtsanwälte Professor
Dr. Tido Park und Derek Setz, am vergangenen Donnerstag (29.1.2014)
im Einvernehmen mit dem gerichtlich bestellten Betreuer von Cornelius
Gurlitt, Rechtsanwalt Christoph Edel, bei der
Generalstaatsanwaltschaft in München eingereicht haben.
"Die Preisgabe von Ermittlungsinterna an die Presse und die damit
verbundene schwere Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sind für
Herrn Gurlitt in keiner Weise tolerabel. Dies ist eine eklatante
Verletzung des Dienstgeheimnisses" kommentiert Professor Dr. Tido
Park die Strafanzeige.
"Unser Mandant kann kein Vertrauen in die gebotene Sachlichkeit
und Integrität der Ermittlungsbehörden entwickeln, wenn diese in
strafrechtlich relevanter Weise vertrauliche Ermittlungsinformationen
an die Medien weitergeben" ergänzt Derek Setz.
Die Weitergabe der Ermittlungsinterna erfolgte zu einem Zeitpunkt,
zu dem die von ihm beauftragen Verteidiger noch keine Akteneinsicht
hatten.
Auslöser der Strafanzeige war (u.a.) ein Bericht des Magazins
FOCUS vom 20.1.2014, welche Ermittlungsinterna und Inhalte der
Ermittlungsakte enthielt, darunter auch Fotos, die offensichtlich im
Rahmen der Durchsuchung der Privatwohnung von Cornelius Gurlitt
angefertigt worden waren.
Pressekontakt:
Stephan Holzinger, Sprecher Cornelius Gurlitt
Holzinger Associates GmbH
Tel. 0175/5930897
holzinger@holzinger-associates.com
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Datum: 03.02.2014 - 14:16 Uhr
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München
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