Mitteldeutsche Zeitung: zu Fall Edathy
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ihres Tuns berücksichtigen und sollten die zersetzende Wirkung des
Verdachts kennen. Wo es dem Gesetzgeber schwer fällt, zwischen dem
Erwerb strafbaren und harmlosen pornografischen Materials zu
unterscheiden, ist ein Politiker für ein Wahlamt untragbar
geworden, unabhängig davon, was diese Unterscheidung am Ende ergibt.
So gesehen markiert der Fall Edathy eine Schwelle, über die sich die
Politik bezüglich ihres Umgangs mit den digitalen Entwicklungen zu
vergewissern hat. So sehr man den staatlichen Instanzen zugestehen
muss, dass sie zur Verbrechensbekämpfung mit den technischen
Entwicklungen der Cyber-Kriminalität mithalten können müssen, scheint
es jedoch dringend geboten, Vorkehrungen gegen die Gefahren einer
leichtfertigen Verletzung der bürgerlichen Freiheit zu treffen. Man
macht es sich entschieden zu leicht, wenn man Edathy aus Mangel an
Beweisen nun unterstellt, dass er Beweise vernichtet haben
könnte.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 16.02.2014 - 17:57 Uhr
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