Erfolg für PWB Rechtsanwälte (Jena)
Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst unterliegt vor Gericht / Rückforderung abgelehnt.
Zum Hintergrund des Verfahrens: Ein Anleger hatte im November 2001 von der Phoenix GmbH eine Auszahlung erhalten, die aus seinem Einzahlungsbetrag und einem Gewinn bestand. Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt (Schultze und Braun, Achern) forderte jedoch von dem Anleger den gesamten Betrag als "Scheingewinn" mit der Begründung zurück, dies sei "eine unentgeltlliche Leistung der Phoenix GmbH" gewesen, und somit in dem Zeitraum bis zu vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar. Dies sah das Landgericht München anders und wies die Klage ab. In seiner Begründung wies das Landgericht besonders darauf hin, dass weder eine angenommene vollständige oder teilweise "Aufzehrung" der Einlage vorgelegen habe, noch könne bei einer tatsächlich geleisteten Einlage nicht durch bis zu 12 Jahre zurückliegende Berechnungen des Insolvenzverwalters, fiktiv der Boden entzogen werden.
PWB Rechtsanwälte vertreten über 1.500 geschädigte Phönix-Kapitalanlager aus dem In- und Ausland sowohl gegen den Insolvenzverwalter als auch gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
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Datum: 13.07.2009 - 11:25 Uhr
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