Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Ukraine
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findet sich eine breite Basis, die den bisherigen Führer vor das
Internationale Strafgericht bringen will. Das ist eine
publikumswirksame Resolution, die da in Kiew verabschiedet wurde,
mehr aber auch nicht. Zum einen zählt die Ukraine gar nicht zu den
Staaten, die das Gericht anerkennen. Zum anderen kann kein Land der
Welt den Strafgerichtshof auffordern, gegen einzelne Personen
vorzugehen. Angezeigt werden Verbrechen, der Ankläger in Den Haag
entscheidet allein, gegen wen er dann ermittelt. Das Problem: dies
ist nicht der einzige Parlamentsbeschluss, dessen Qualität
verbesserungswürdig ist.
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Datum: 25.02.2014 - 20:30 Uhr
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