Westfalenpost: Einbruch in die Intimsphäre unbescholtener Bürger / Kommentar von Torsten Berninghaus zur Webcam-Überwachung
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und keine Bedienungsanleitung! Auf diesen einfachen Satz des
Bürgerrechtlers Nick Pickels lässt sich reduzieren, was jetzt mit
Hilfe der Daten des Whistleblowers Edward Snowden bekannt wurde: Der
britische Geheimdienst greift nicht nur auf Telefonate und Mails zu,
sondern auch auf Webcam-Aufnahmen. Dass diese Filmchen zu einem guten
Teil auch Nacktbilder zeigen, beweist, dass dieses breit angelegte
Ausspähen nicht nur die Privat-, sondern die Intimsphäre
unbescholtener Bürger verletzt. Nun könnte man meinen, dass diese
Nachricht keinen sonderlichen Aufrege-Wert besitzt, weil sie nur das
bestätigt, was wir ohnehin schon wussten. Doch so einfach ist es
nicht. Allein der Begriff "unerwünschte Nacktheit" deutet darauf hin,
dass selbst dem ein oder anderen Geheimdienstler nicht ganz wohl ist
bei dem, was er tut und sieht. Es ist eben ein Unterschied, ob man
Gespräche und Mails belauscht oder den Bürgern ins Schlafzimmer folgt
bzw. unter den Rock gafft. Angesichts dieser Vorstellung mutet es
fast putzig an, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorstoß,
Politiker-Telefone von Spionage-Maßnahmen der USA auszunehmen,
gescheitert ist. Diese Reaktion war absehbar, der Versuch, ein
No-Spy-Abkommen zu erreichen vielleicht innenpolitisch sinnvoll, aber
von Anfang an wenig realistisch. Und so möchte man der
Bundesregierung zurufen: Willkommen auf dem Boden der Tatsachen.
Entscheidend ist jetzt, dass Deutschland eine effektive
Spionageabwehr aufbaut, um die eigenen Bürger und Unternehmer vor
ungewolltem Belauschen und Begaffen zu schützen. Denn jeder hat ein
Recht auf Privat- und erst recht auf Intimsphäre.
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Datum: 28.02.2014 - 20:47 Uhr
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