Westfalenpost: Guter Rat ist teuer / Kommentar von Lorenz Redicker zur Beamtenbesoldung
ID: 1026478
sich eigentlich mit dem Streikverbot für Beamte - einem anderen Fall
also. Aber es dürfte mit seinem letzten Satz bei der
NRW-Landesregierung für vorzeitige Aschermittwochs-Stimmung sorgen.
Die Gesetzgeber "sind verfassungsrechtlich gehindert, die
Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung in den
Tarifabschlüssen [...] abzukoppeln." Damit wäre das jüngste
Beamtenbesoldungsgesetz in NRW verfassungswidrig. Jetzt ist guter Rat
teuer. 700 Millionen Euro sollte die Nullrunde für höher besoldete
Beamte dem Land einbringen. Das ist kein kleiner Batzen im
Landeshaushalt. Rot-Grün tut sich schon jetzt mehr als schwer mit
seinen Sparbemühungen. In einer Zeit kräftig sprudelnder
Steuereinnahmen und niedriger Zinsen, da mehrere andere Bundesländer
Schulden abbauen, kalkuliert NRW-Finanzminister Walter-Borjans seinen
Haushalt auch 2014 noch immer mit fast zweieinhalb Milliarden Euro
neuen Schulden. Kippt das Sonderopfer für Beamte, bricht ein ganz
wesentlicher Sparbaustein weg. Noch ist kein Urteil über die doppelte
Beamten-Nullrunde gefallen. Rot-Grün sollte und muss sich aber auf
eine Niederlage einstellen und seinen Finanzplan überarbeiten. Die
Zweifel, dass der Koalition das gelingt, sind allerdings verbreitet.
Und leider berechtigt.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2014 - 20:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1026478
Anzahl Zeichen: 1565
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 384 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalenpost: Guter Rat ist teuer / Kommentar von Lorenz Redicker zur Beamtenbesoldung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalenpost (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




