Insolvenz der Prime Select AG – mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater

Insolvenz der Prime Select AG – mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater

ID: 1030240
(firmenpresse) - München, 10.03.2014 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei CLLB mit Sitz in München, Berlin und Standort in Zürich meldet, kommt es erneut zu schlechten Nachrichten für die Kunden der Prime Select AG. Nachdem anfangs monatliche Ratenzahlungen ausgefallen sind, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.05.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prime Select AG eröffnet.

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der Prime Select AG lag im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel in monatlichen Raten über mehrere Jahre ausgezahlt wird. Dieses Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind.

Darüber hinaus bestand bei der Prime Select AG die Besonderheit, dass die monatlichen Auszahlungsraten einer nachrangigen Darlehensvereinbarung unterliegen, so dass im Falle der Insolvenz – wie hier eingetreten – die Verkäufer möglicherweise erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger einen Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten monatlichen Raten haben. Sofern die Kunden der Prime Select AG von ihrem Anlageberater über diese Nachrangvereinbarung nicht explizit aufgeklärt wurden, hat das Landgericht Heidelberg inzwischen entschieden, dass dies einen Beratungsfehler darstellt, der zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater führt.

Betroffenen Kunden rät CLLB Rechtsanwälte daher, den Sachverhalt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.




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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch,
CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstr. 21,
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Tel.: 089-552 999 50,
Fax.: 089-552 999 90,
Mail: kanzlei(at)cllb.de
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Datum: 10.03.2014 - 14:45 Uhr
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