Bundesgerichtshof entscheidet: Bei Schäden durch zu hohe Stromspannung haftet der Netzbetreiber
Wuppertaler beklagt defekte Geräte nach Stromausfall
Genau solch ein Überspannungsschaden ist im Falle des Klägers passiert. Nach einem Stromausfall in einem Wuppertaler Wohnviertel kam es beim anschließenden Hochfahren des Netzes zu einer kurzzeitigen Überspannung. Dies hatte zur Folge, dass im Haushalt des Klägers mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Der Kläger pochte auf Schadenersatz und bekam jetzt Recht. Der BGH begründet sein Urteil mit dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), nach dem Hersteller – in diesem Fall die Netzbetreiber – für fehlerhafte Produkte haften müssen. Auch Elektrizität wird in § 2 des Gesetzes ausdrücklich als Produkt definiert. Das jetzt gesprochene Urteil gilt allerdings nur für Geräte, die sich im privaten Gebrauch befinden. Bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag greift das Urteil nicht.
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Datum: 10.03.2014 - 15:50 Uhr
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Freigabedatum: 10.03.2014
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