Rundfunkbeitrag: Behinderte Menschen haben das Nachsehen
ID: 1032733
Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum
Rundfunkbeitrag. "Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den
Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen,
kommt jetzt eine Minisenkung unter den Vorgaben der Kommission zur
Ermittlung des Rundfunkbeitrages. Damit bleibt den Menschen, die
aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen
Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit
verwehrt", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Angesichts der
sprudelnden Gebühreneinnah-men fordern wir erst recht die Rückkehr zu
dieser bewährten Re-gelung! Wer aufgrund seiner Behinderung bei
kulturellen Veranstaltungen außen vor bleibt, der muss dafür einen
Nachteilsausgleich erhalten."
Seit Anfang 2013 wird die ehemalige GEZ-Gebühr nicht mehr als eine
geräteabhängige Gebühr erhoben, sondern beträgt für alle Haushalte
pauschal 17,98 Euro pro Monat. Der SoVD befürwortet grundsätzlich die
Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag. Aus Sicht des
Verbandes dient die neue Regelung der richtigen Zielstellung, den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig solidarischer zu finanzieren.
Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung hat der SoVD jedoch
Nachbesserungen für behinderte Menschen und Beziehende kleiner
Einkommen gefordert. Nötig sind aus Sicht des Verbandes zudem
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.
Mehr Informationen: http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/pdf/so
nstiges/Flugblatt_Rundfunkbeitrag_web.pdf
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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Benedikt Dederichs
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Datum: 14.03.2014 - 11:23 Uhr
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