Europawahl 2014: Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. April 2014über Beschwerden
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WIESBADEN - In seiner zweiten Sitzung zur Europawahl wird der
Bundeswahl-ausschuss über insgesamt 10 Beschwerden gegen die
Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheiden.
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am
Donnerstag, 3. April 2014 um 11:00 Uhr im Deutschen Bundestag in
Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang
Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten
gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die
Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.
Wichtige Hinweise:
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses ist öffentlich. Zuschauer der
Sitzung müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine
Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen.
Medienvertreter ohne Bundestags-Dauerakkreditierung müssen sich im
Vorfeld über die Pressestelle des Deutschen Bundestages
akkreditieren:
http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/index.html. Dort steht
ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des
Bundestages,
Telefon: (030) 227 37171.
Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden zusätzlich gebeten, sich
bis zum 1. April 2014, 10.00 Uhr, bei der Pressestelle des
Bundeswahlleiters unter
presse@destatis.de anzumelden
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird live im
Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen
Endgeräten (App "Deutscher Bundestag" oder m.bundestag.de),
übertragen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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Datum: 25.03.2014 - 10:29 Uhr
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