Mitteldeutsche Zeitung: zu Lärm und Public Viewing
ID: 1041923
die deutsche Mannschaft ins Achtelfinale schaffen, wird dieser Spaß
wohl erst um 22 Uhr beginnen. Ab dieser Stunde darf man in
Deutschland jedoch keinen Lärm mehr machen, weil das Land zur
Nachtruhe übergeht. Also ist es dann auch nicht erlaubt, in Rudeln
vor großen Leinwänden zu hocken und in Jubel auszubrechen. Immer
vorausgesetzt, dass ein Grund dafür vorliegt aus deutscher Sicht.
Doch auch Enttäuschung geht nicht geräuschlos ab, zumal bei Anlässen
dieser Art gern das eine oder andere Bierchen konsumiert wird. Nun
hat die Große Koalition in Berlin beschlossen: Fußball ist von solch
staatstragender Wichtigkeit, dass den Kommunen frei gestellt wird,
die geltenden Ruheregeln für die Zeit der WM in Brasilien zu
verändern. Eine weise Entscheidung. Und sei sie nur getroffen worden,
weil Mutti Merkel bekanntlich selber gerne jubelt.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.04.2014 - 19:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1041923
Anzahl Zeichen: 1119
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 148 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Lärm und Public Viewing"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).