Stuttgarter Nachrichten: zu Handwerkerrechnungen:
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Handwerkerleistungen ist so eine Subvention reinsten Wassers. Im
Steuerrecht ist die grob systemwidrig, ihren Zweck erfüllt sie auch
nicht. Weder kurbelt sie die Wirtschaft an, noch tut sie
Nennenswertes gegen die Schwarzarbeit. Wobei das Konzept ohnehin
atemberaubend ist, kleine Geldpreise darauf auszusetzen, dass sich
die Bürger gesetzeskonform verhalten. Nichts spricht also für die
Beibehaltung dieses 1,5-Milliarden-Euro-Geschenkes
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Datum: 03.04.2014 - 20:05 Uhr
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