Stracke: Wahlrecht schafft Gerechtigkeit
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zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
"Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung für die
Überlebenden des Holocaust. Wir wollen den berechtigten Interessen
der betroffenen Menschen nach einer angemessenen Würdigung ihrer
unter unmenschlichen Bedingungen in einem Ghetto geleisteten Arbeit
Rechnung tragen. Mit den heute vom Bundeskabinett beschlossenen
Änderungen ermöglichen wir es allen Berechtigten, ihre gesetzliche
Rente rückwirkend vom 1. Juli 1997 an zu beziehen, sofern diese auf
Beschäftigungszeiten in den von der deutschen Wehrmacht besetzten
Gebieten beruht. Mit einem gesetzlichen Wahlrecht schaffen wir
Gerechtigkeit. Die Menschen können künftig frei wählen, ob sie eine
Nachzahlung ihrer Rente rückwirkend ab 1997 verbunden mit einer
niedrigeren laufenden Monatsrente wünschen oder ihre bisherige, ab
2005 gezahlte höhere Rente mit einem Rentenzuschlag behalten möchten.
Mit diesem Optionsrecht kommen wir ihren Wünschen ausdrücklich nach.
Zugleich stellen wir sicher, dass die Rentenversicherungsträger die
Betroffenen über ihr Wahlrecht und seine Auswirkungen umfassend
informieren. Vor dem Hintergrund des besonderen Verfolgungsschicksals
der hochbetagten Berechtigten und unter Berücksichtigung der langen
Zeit, die es bis zu einer Änderung der Rechtsprechung zugunsten der
Betroffenen gedauert hat, streben wir eine zügige Umsetzung noch vor
der parlamentarischen Sommerpause an. Denn uns ist wichtig: Die
Renten müssen schnell und unbürokratisch bei den Menschen ankommen."
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Datum: 08.04.2014 - 13:24 Uhr
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