Mitteldeutsche Zeitung: zu Terrorflugzeugen
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nicht das Grundgesetz ändern muss, um gegen Terroristen vorzugehen,
die ein Flugzeug gekapert haben. Dass es vielmehr schon eine
Geschäftsordnung gibt für die Bundesregierung, die völlig ausreicht.
Erstaunlich, diese plötzliche Erkenntnis. Vielleicht lag es daran,
dass die Regierung keine Lust hatte, in den Osterferien eine
aufgeregte Debatte zu führen und es eine Grundgesetzänderung nur mit
einer Zwei-Drittel-Mehrheit gibt. Es ist durchaus möglich, dass die
Regierung nicht nur aus Ruhebedürfnis und Pragmatismus auf die
Verfassungsänderung verzichtet, sondern weil sie eine Möglichkeit
gefunden hat, die Gesetze so zu interpretieren, wie sie es gerne
hätte.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 11.04.2014 - 19:35 Uhr
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