Weser-Kurier: Kommentar von Andreas Kölling zum Urteil im Goldbären-Streit
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verfassten Staatswesen ohne Zweifel ein hohes Gut. Aber braucht es
tatsächlich Rechtssicherheit in der Frage, ob eine hochwertige
Schokoladen-Hohlfigur in Goldpapier mit niedrigpreisiger Naschware
aus Fruchtgummi im Kunststoffbeutel ernsthaft verwechselt werden
kann? Auch wenn beides Bärchen sind? So wie es aussieht, wird sich
demnächst also das höchste deutsche Gericht mit dieser geradezu
weltbewegenden Frage befassen müssen. Juristen werden empört
einwenden, dass es durchaus im Verbraucherinteresse und im Interesse
der Besitzer von Patent- und Markenrechten sei, dass nun endlich
höchstrichterlich geklärt wird, ob eine goldfarbene dreidimensionale
Produktgestaltung die eingetragene Wortmarke "Goldbär" verletzen
kann. Mit solch einer Kollision hatte sich die deutsche
Rechtsprechung zuvor noch nie befassen müssen. Zum Glück, möchte man
sagen, denn ganz offensichtlich gibt es wichtigere Dinge, denen sie
sich intensiv widmen könnte. Sollte jemand auf die Idee kommen, einen
ähnlichen Streit vom Zaun zu brechen, den mag der gerichtlich
festgesetzte Streitwert von fünf Millionen Euro davon abhalten. Oder
der gesunde Menschenverstand.
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Datum: 11.04.2014 - 19:43 Uhr
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