Westfalenpost: Das Beichtgeheimnis gilt im Landtag nicht Von Nina Grunsky

Westfalenpost: Das Beichtgeheimnis gilt im Landtag nicht

Von Nina Grunsky

ID: 1050156
(ots) - Das Beichtgeheimnis mag in der Kirche hilfreich sein
- aber nicht im Landtag. Wie viel sie mit Nebenjobs verdienen, müssen
die NRW-Abgeordneten bisher allein der Präsidentin des Parlaments
offenlegen - die darüber Stillschweigen bewahrt. Transparent ist das
nicht. In welchen Interessenskonflikten sich ein Abgeordneter
womöglich befindet, erfährt der Wähler so nie.

Jeder einfache, deutlich schlechter bezahlte Beschäftigte muss
seinen Chef um Erlaubnis fragen, wenn er eine Nebentätigkeit
aufnehmen möchte. Falls er denn überhaupt Zeit und Kraft findet, nach
einem ganzen Werktag samt Überstunden weitere Aufgaben anzugehen. Da
scheint es zumutbar, wenn die Parlamentarier mit einer monatlichen
Diät von 10 726 Euro ihrem Arbeitgeber, dem Wähler,
Rechenschaft ablegen, wessen Interessen sie nebenbei zusätzlich
vertreten. Werden diese Informationen verheimlicht, stärkt dies wohl
kaum das Vertrauen in die Politiker.

Bereits im Herbst 2012 hatten SPD und Grüne in NRW eine
Neuregelung versprochen, nachdem bekannt geworden war, wie viel der
sozialdemokratische Spitzenkandidat Peer Steinbrück nebenbei verdient
hatte. Und schon damals war die Debatte über die laschen NRW-Regeln
alles andere als neu. Bereits im vergangenen Jahr dann sollte das
reformierte Gesetz in Kraft treten. Passiert aber ist seitdem nichts.

Nun ist es zwar gute Gepflogenheit, dass die Mehrheit die
Minderheit im Parlament nicht einfach überstimmt, wenn es um
Abgeordnetenrechte geht. Lange allerdings können sich Rot und Grün
damit nicht mehr herausreden. Denn früher oder später wird der
nächste Skandal bekannt. Und Absolution gibt es nur für die Beichte
in der Kirche, nicht im Parlament.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160



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Datum: 23.04.2014 - 20:04 Uhr
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