Aussagen von Frau Kramp-Karrenbauer grenzen an Straftatbestand
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Ministerpräsidentin, die AfD befinde sich an der Grenze zur
Verfassungsfeindlichkeit, vermischen nicht nur Parteiinteresse in
einem für sie sehr miserabel laufenden Wahlkampf mit ihrem
Regierungsauftrag und der damit verbunden Verantwortung und dem Gebot
der Neutralität. Sie grenzen auch an den Straftatbestand der
Verleumdung und Falschaussage", so der Pressesprecher der Alternative
für Deutschland, Christian Lüth.
"Dabei müsste Frau Kramp-Karrenbauer es eigentlich besser wissen,
schließlich sind in unserem Wahlprogramm nicht einmal andeutungsweise
rechtspopulistische, ganz zu schweigen von verfassungswidrigen
Forderungen zu finden. Sollte Frau Kramp-Karrenbauer es ernst gemeint
haben mit ihrer Äußerung, hätte sie ohne weiteres beim
Verfassungsschutz nachfragen können. Dass sie dies jedoch nicht tat,
sondern es vorgezogen hat, die Frage öffentlich zu stellen, zeugt
davon, dass es sich hierbei um einen billigen und durchsichtigen
Wahlkampftrick handelt. Nicht die AfD, sondern die CDU entlarvt sich
durch solche Äußerungen selbst. Eine Partei, die sich der legitimen
Konkurrenz der anderen Parteien nur durch Verleumdungen zu erwehren
weiß, ist nicht mehr wählbar. Das beweisen auch die vielen
Zuschriften an die Staatskanzlei in Saarbrücken von aufgebrachten
CDU-Mitgliedern, die sich ihrem Unmut Luft machen, in dem Sie
ankündigen, der CDU am 25. Mai die Stimme zu verweigern. Frau
Kramp-Karrenbauer hat ihrer Partei mit dieser Äußerung einen
Bärendienst erwiesen", so Lüth weiter.
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Tel.: 030 26558370
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Datum: 03.05.2014 - 07:20 Uhr
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