AG des 1. Untersuchungsausschusses
ID: 105470
AG des 1. Untersuchungsausschusses
Zur Entscheidung der heute veroeffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2009 erklaert der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss Michael Hartmann:
Die ausfuehrliche und differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist uneingeschraenkt zu begruessen.
Sie staerkt die Rechte des Parlaments gegenueber der Bundesregierung in Untersuchungsausschuessen. Kuenftige muss die Bundesregierung im Detail begruenden, warum dem Parlament bestimmte Akten oder Informationen vorenthalten werden sollen.
Es reicht nicht aus, sich auf die verfassungsrechtlichen Grenzen des Untersuchungsrechts pauschal zu berufen. Das Gericht verlangt vielmehr in jedem Einzelfall eine intensive Abwaegung zwischen den Informationsinteressen des Parlaments auf der einen und den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung auf der anderen Seite.
Die Bundesregierung muss also zukuenftig entweder bei Ihren Begruendungen nachlegen oder die entsprechenden Akten vorlegen.
Dass die Begruendungen der Bundesregierung diesen Anforderungen bislang ueberwiegend nicht entsprochen haben, ist bedauerlich.
Die politische Verantwortung hierfuer traegt der Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Thomas de Maizière.
Die Beweisaufnahme des 1. Untersuchungsausschusses kann allerdings nicht noch einmal aufgenommen werden, weil dieser Ausschuss mit Zustimmung aller Fraktionen am 2. Juli 2009 aufgeloest wurde. Der Opposition steht es aber natuerlich jederzeit frei, einen neuen Untersuchungsausschuss noch in dieser oder in der kommenden Wahlperiode einzusetzen.
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Datum: 23.07.2009 - 21:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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