VPRT-Rechtsgutachten: Geplante UKW-Aufschaltung des Jugendprogramms BR PULS verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag und ist verfassungswidrig
ID: 1054924
Generationenabrisses in den Radioprogrammen des Bayerischen Rundfunks
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat in
der Diskussion über die Planungen des Bayerischen Rundfunks,
zukünftig sein bislang nur digital ausgestrahltes Jugendradio BR PULS
über UKW im Zuge eines Frequenztausches mit BR-KLASSIK zu verbreiten,
ein Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem sowohl ein Frequenz- als auch
ein Programmwechsel gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt und
zudem verfassungswidrig ist. Zu diesem Ergebnis kommt der Gutachter
Prof. Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig.
Prof. Dr. Degenhart stützt sein Ergebnis u. a. auf § 19
Rundfunkstaatsvertrag, nach dem die analoge Verbreitung eines bisher
ausschließlich digital verbreiteten Programmes unzulässig ist. Diese
Bestimmung habe Vorrang vor den anderslautenden Regelungen des
Bayerischen Rundfunkgesetzes. Zudem verstoße die geplante Verbreitung
von BR PULS gegen den Grundversorgungsauftrag des Bayerischen
Rundfunks, der insbesondere auch einen kulturellen Auftrag mit
Verfassungsrang beinhaltet. Diesem könne der Bayerische Rundfunk mit
einer lediglich digitalen DAB+-Verbreitung von BR-KLASSIK anstelle
einer flächendeckenden UKW-Verbreitung nicht nachkommen. Aktuell wird
Radio bundesweit von 94 Prozent der Haushalte über UKW empfangen und
nur von 4,8 Prozent digital (auch) über DAB+. Eine flächendeckende
Ausstattung der Haushalte mit DAB+ sei auf absehbare Zeit nicht zu
erwarten. Der Bayerische Rundfunk hatte bei den von ihm verwendeten
Reichweitenzahlen und Prognosen von DAB+ bislang stets mit Zahlen zur
technischen Empfangbarkeit von DAB+ in Haushalten argumentiert, aber
nicht auf die tatsächliche Nutzung abgestellt.
Klaus Schunk, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des VPRT und
Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste, sagte: "Die
Ergebnisse des Gutachtens sind deutlich. Wir appellieren an die
Rundfunkräte des Bayerischen Rundfunks, bei ihren weiteren Beratungen
diese Wertungen zu berücksichtigen. Neben den rechtlichen bleiben
unverändert auch unsere wettbewerbspolitischen Befürchtungen
bestehen: Ein über UKW verbreitetes BR-Jugendprogramm würde, auch
wenn es werbefrei wäre, durch die entsprechenden Reichweitenverluste
einige private bayerische Lokalradios sowie den Wettbewerb im
gesamten bayerischen Radiomarkt erheblich zu Lasten der Privaten
beeinträchtigen."
Mit Blick auf den Rundfunkrat und die bisherige öffentliche
Diskussion wies Klaus Schunk auch noch einmal auf den vom BR als
Begründung für den geplanten Frequenztausch angeführten angeblichen
"Generationenabriss" in seinen Radioprogrammen hin. Der Bayerische
Rundfunk erreiche in jeder Altersstufe, auch bei den 10- bis
19-Jährigen und den 20- bis 29-Jährigen Hörern in der Gesamtheit
seiner Radioangebote mehr als 30 Prozent der bayerischen Hörer.
Schunk: "Die Argumentation des Bayerischen Rundfunks vermittelt einen
anderen Eindruck. Es gibt für den Bayerischen Rundfunk aber keinen
Anspruch auf eine uneingeschränkte Marktführerschaft in allen
Altersklassen. Hörermarktanteile von über 30 Prozent sind jedoch
sicherlich kein 'Generationenabriss', der die jetzt geplanten
wettbewerblich und rechtlich höchst fragwürdigenden Schritte
rechtfertigen könnte. Wenn der Bayerische Rundfunk diesen schon jetzt
starken Anteil junger Hörer weiter ausbauen will, bieten die dafür
zur Verfügung stehenden Programme, insbesondere Bayern 3,
hinreichende Möglichkeiten."
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Degenhart kann unter
http://www.vprt.de/Gutachten-BR-Klassik abgerufen werden.
Über den VPRT:
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Datum: 06.05.2014 - 11:00 Uhr
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