Westdeutsche Zeitung: Ein guter Tag für die Bankkunden = von Peter Kurz

Westdeutsche Zeitung: Ein guter Tag für die Bankkunden =
von Peter Kurz

ID: 1058758
(ots) - Die Banken haben manch einen Prozess gewonnen,
aber auch viele verloren - durch alle Instanzen stritten sie sich
jahrelang um dieselbe Frage: Darf die Bank bei Kreditverträgen neben
den Zinsen auch noch eine Bearbeitungsgebühr kassieren? Die
Entschlossenheit, mit der die Branche ihre Position verteidigte, war
auch ein Zeichen nach außen, eine Warnung an den Kunden: Wenn du
nicht noch Gerichts- und Anwaltskosten in den Sand setzen willst,
dann verklage uns lieber nicht. Das dürfte viele eingeschüchtert
haben. Doch die gestrigen Grundsatzurteile stärken Kunden, deren Fall
noch nicht verjährt ist, den Rücken. Viele dürften nun ihr Recht
einfordern. Ihr Recht? Ganz unbefangen ließe sich doch sagen: Wenn
der vom Kunden unterzeichnete Vertrag nun mal vorsieht, dass er eine
Bearbeitungsgebühr zahlen muss, so gilt das auch. Doch in Fällen, in
denen ein großer Spieler (die Bank) dem Unterlegenen (dem Kunden) per
Kleingedrucktem die Regeln diktiert, schützt das Gesetz den
Schwächeren gegen unangemessene Geschäftsbedingungen. Und um eben
solche geht es hier. Wenn die Bank eine Bearbeitungsgebühr mit dem
Kundeninteresse begründet, so ist das heuchlerisch. In den Prozessen
wurde von Bankenseite argumentiert, es sei doch vorteilhaft für den
Kunden, wenn erst einmal geprüft wird, ob er sich mit dem Vertrag
nicht überhebt. Für diesen unbestellten Service der Bank solle er
sich bitteschön mit einer oftmals vierstelligen Gebühr erkenntlich
zeigen. Nein, diese Prüfung macht die Bank gewiss nicht aus Sorge um
das Kundenwohl, sondern weil sie sich selbst vor unwirtschaftlichen
Verträgen und vor Kreditausfällen schützen will. Bei einer
Parkgebühr, Müllgebühr oder Leihgebühr bekommt der Kunde eine
Gegenleistung - er zahlt also für den eigenen Vorteil. Die
Bearbeitungsgebühr hingegen liegt im Eigeninteresse des


Geschäftspartners - der Bank. Wenn diese ihre Kosten für die
Bonitätsprüfung des Kunden in Rechnung stellen will, dann soll sie
dies nicht versteckt tun, sondern mit offenem Visier - gegebenenfalls
über einen höheren Zinssatz. Nur bei solcher Transparenz, nicht aber
bei im Kleingedruckten versteckten Kosten hat der Kunde die
Möglichkeit zum Anbietervergleich.



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Datum: 13.05.2014 - 20:04 Uhr
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