Bund fordert von IT-Firmen Garantie: Keine Daten an ausländische Geheimdienste
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US-Spionagedienstleister CSC hat die Bundesregierung die
Vergaberegeln für IT-Aufträge verschärft. Nach Informationen von NDR,
WDR und SZ sollen Firmen künftig bei der Vergabe
sicherheitsrelevanter IT-Aufträge belegen, dass sie nicht zur
Weitergabe vertraulicher Daten an ausländische Geheimdienste und
Sicherheitsbehörden verpflichtet sind. Firmen, die eine entsprechende
Erklärung nicht abgeben können, sollen künftig von Verträgen
ausgeschlossen werden. Datenschutzexperten gehen davon aus, dass
zahlreiche US-Firmen solchen Weitergabeverpflichtungen unterliegen.
Anlass für die Änderungen sind offenbar Berichte von NDR und SZ über
den US-Spionagedienstleister Computer Sciences Corporation (CSC).
Im Rahmen des gemeinsamen Rechercheprojekts "Geheimer Krieg"
hatten NDR und Süddeutsche Zeitung im vergangenen November berichtet,
dass Bundesministerien der deutschen CSC-Tochterfirma CSC Deutschland
Solutions GmbH seit 1990 Aufträge im Gesamtwert von 300 Millionen
Euro erteilt haben. Später wurde bekannt, dass CSC Deutschland auch
für die Verwaltungen in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen und
Schleswig-Holstein tätig war. Das milliardenschwere US-Unternehmen
CSC gilt als einer der wichtigsten IT-Dienstleister der
amerikanischen Geheimdienste und war unter anderem an der Entwicklung
von Spähprogrammen für die NSA beteiligt. Außerdem war eine
CSC-Tochterfirma im Jahr 2004 an der Verschleppung des Deutschen
Khaled el-Masri durch die CIA beteiligt. Datenschützer und
Oppositionspolitiker hatten daraufhin gefordert, die Zusammenarbeit
mit CSC zu überprüfen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte NDR, WDR und
SZ jetzt, dass das Ziel der neuen Regelung sei, "den Abfluss von
schützenswertem Wissen an ausländische Sicherheitsbehörden" zu
verhindern. IT-Dienstleister, die gesetzlich oder vertraglich dazu
verpflichtet seien, vertrauliche Informationen an Dritte
weiterzugeben, sollten künftig nicht mehr in sicherheitsrelevanten
IT-Projekten arbeiten. Nur in Einzelfällen könne es Ausnahmen geben.
Datenschutz-Experten warnen seit langem davor, dass US-Unternehmen
durch Gesetze wie den "Patriot Act" oder den "Protect America Act"
entsprechenden Verpflichtungen unterliegen.
Neben dem Bundesinnenministerium prüfen derzeit auch die Länder
Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt schärfere
IT-Vergaberichtlinien. Diskutiert wird, dort künftig Firmen von
IT-Aufträgen auszuschließen, die direkt oder indirekt für
ausländische Geheimdienste arbeiten. Vor dem Hintergrund der
NSA-Spähaffäre soll die Vergabepraxis öffentlicher Aufträge im
Bereich IT und Telekommunikation auch im NSA-Untersuchungsausschuss
eine Rolle spielen.
CSC hat für die Bundesregierung unter anderem den Staatstrojaner
des Bundeskriminalamts getestet und half bei der Einführung der
elektronischen Akte der Bundesgerichte. In Bremen, Hamburg und
Schleswig-Holstein war CSC an Projekten im Bereich der elektronischen
Verwaltung beteiligt. CSC Deutschland Solutions erklärte auf
Nachfrage, CSC halte sich immer an die Gesetze der Länder, in denen
man tätig sei.
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Tel: 040-4156-2302
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Datum: 15.05.2014 - 17:00 Uhr
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