Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Abrechnungsbetrug
Der Patient als Kunde
PETER STUCKHARD
ID: 1062660
dem die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Fall eines ehemaligen
Bielefelder Chefarztes nachgeht. Einen formalen Fehler hat sein
Dienstherr eingeräumt. Ob mehr Feuer unter dem Rauch ist, werden die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erweisen. Doch ist der Vorgang,
in dem die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt, wirklich so
außergewöhnlich? Immer wieder berichten privatversicherte Patienten,
sie hätten Rechnungen von Chefärzten bekommen, die ihnen nicht einmal
mit einem Wie-geht-es-uns-denn-heute-Handschlag begegnet seien. Dabei
übersehen sie womöglich, dass nicht in jeder Behandlung, auf der
Chefarzt draufsteht, auch Chefarzt drin sein muss. Ist der Chef
unvorhergesehen nicht da, darf ihn nur der dafür schriftlich benannte
Kollege vertreten. Ist der Chef indes auf einem lange geplanten
Kongress oder im Urlaub, muss die Klinik ihren Kunden darüber
informieren. Der Kunde hat dann die Wahl: warten oder den Vertreter
akzeptieren. Das alles muss im Behandlungsvertrag rechtssicher und
klar dokumentiert sein. Ohne verharmlosen zu wollen: Die Ursache
dieses oft praxisfernen bürokratischen Blödsinns ist der Unterschied
zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bei den
ärztlichen Leistungen darf in Deutschland auch jeder Kassenpatient
das Beste erwarten und bekommt es meist auch.
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Datum: 21.05.2014 - 21:37 Uhr
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