Förderung der Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen: bpa fordert Fairplay und Transparenz / Stellungnahme des bpa zum Entwurf eines neuen Fördergesetzes
ID: 1069149
Dienste e. V. (bpa) begrüßte in seiner Stellungnahme grundsätzlich
das Anliegen der Landesregierung, mithilfe des geplanten Gesetzes die
Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen mit
jährlich gut 20 Millionen Euro zu fördern. Diese Arbeit stellt gerade
für die soziale Absicherung der Schwächsten unserer Gesellschaft,
aber auch im Katastrophenfall oftmals eine Grundlage der
Daseinsvorsorge dar, die ohne eine staatliche Förderung nicht zu
finanzieren wäre.
Deutliche Kritik übte der Verband an dem vorliegenden
Gesetzesentwurf jedoch im Hinblick auf die konkrete Verwendung der
Gelder, die in einem nicht öffentlichen Vertrag zwischen dem
Ministerium und den Wohlfahrtsverbänden festgelegt wird. Dadurch
nimmt das Land billigend in Kauf, dass die Gelder auch in Bereichen
verwendet werden, die nach dem Willen des Bundesgesetzgebers auf
einem freien und fairen Markt auch privaten Anbietern zugänglich
sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Bereiche der
Pflegeversicherung und Behindertenhilfe nach SGB XI und XII. Diese
Förderpraxis wurde bereits in der Vergangenheit vom
Landesrechnungshof mehrfach deutlich, aber ohne Erfolg kritisiert.
Anhand konkreter Beispiele konnte der bpa belegen, dass in der
Vergangenheit Fördergelder des Landes für Investitionsmaßnahmen bei
zugelassenen Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt verwendet wurden und
dadurch ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil entstanden ist.
Deshalb forderte der bpa in der heutigen Anhörung entsprechende
Ausschlussklauseln im Gesetz und eine transparente Förderverordnung.
Dem stimmten in ihren Statements auch die Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände und der Landesrechnungshof zu. Beide übten
ebenfalls deutlich Kritik an dem geplanten "Geheimvertrag" zwischen
dem Land und den Empfängern des Geldes. "Unsere Forderung ist
lediglich, dass alle Spieler auf dem Platz nach denselben Regeln
spielen", so Karim Amer, stellvertretender Vorsitzender der
bpa-Landesgruppe Niedersachsen. "Dies ist kein Misstrauen gegenüber
dem Ministerium als Aufsichtsbehörde", so Henning Steinhoff, Leiter
der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, "aber als Sponsor einer
Mannschaft kann die Behörde nicht gleichzeitig Schiedsrichter sein."
Die Stellungnahme des bpa steht unter www.bpa.de zum Download
bereit.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
1.000 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Für Rückfragen und Unterlagen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder
0162/13 21 678
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Datum: 05.06.2014 - 15:55 Uhr
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