Westfalenpost: Abschiebepraxis in NRW - Dringend nachbessern
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staatlicher Verfolgung kein menschenwürdiges Leben möglich ist. Für
sie gilt das Grundrecht auf Asyl. Und so gibt es viele gelungene
Beispiele, wie diese Menschen nicht nur eine Zuflucht in Deutschland
gefunden haben, sondern eine neue Heimat inmitten unserer
Gesellschaft. Das gilt auch für Zuwanderer.
Es gibt aber auch die anderen Beispiele, und diese dürfen nicht
verschwiegen werden. Denn, ja, es gibt auch Menschen, die allein
deshalb zu uns kommen, weil sie sich wirtschaftlich ein besseres
Leben versprechen. Letzteres ist kein Verbrechen, sondern muss durch
die Zuwanderungspolitik geregelt werden. Deshalb gibt es in
Deutschland Gesetze dafür, wer bleiben darf und wer nicht. Am Ende
eines solchen Verfahrens kann eine Abschiebung stehen. Das ist bitter
für die Betroffenen, doch die Gesellschaft in Deutschland hat sich
mehrheitlich für dieses rechtsstaatliche Verfahren entschieden.
Richtig ist daher, Menschen bei einer Abschiebung nicht wie
Straftäter zu behandeln. Falsch ist es, sie trotz eines endgültig
abgelehnten Asylantrages nicht auszuliefern. Das Land NRW muss
deshalb schnell und dringend nachbessern. Es ist unhaltbar, dass
Regelungen außer Kraft gesetzt werden, nur weil eine EU-Richtlinie
nicht vollständig umgesetzt wurde.
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Datum: 06.06.2014 - 21:32 Uhr
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