Fotos von der Feier

Fotos von der Feier

ID: 1070406
(PresseBox) - Das Fotografieren auf Veranstaltungen birgt ein nicht unerhebliches Risiko in sich: Möglicherweise ist der Fotografierte nicht einverstanden, dass er gar nicht fotografiert werden möchte und will nicht, dass sein Bild nachher im Internet zu finden ist. Der Bundesgerichtshof hat nun den Fall entschieden, dass auf einer kleinen Feier Fotos gemacht und diese dann verbreitet wurden.
Ein Vermieter hatte eine Baugenossenschaft zum jährlichen Mieterfest eingeladen. Dabei wurden alle Mieter des Wohnblocks eingeladen. Auf dem Fest wurden dann Fotos von den Gästen gemacht. Diese Fotos wurden dann in eine kleine Broschüre eingesetzt, die an die Mieter verteilt wurden.
Ein Trio bestehend aus Kind, Mutter und Großmutter fand sich auf einem der Fotos wieder und verklagte den Veranstalter/Vermieter.
In letzter Instanz befand der BGH die Fotoverwertung als ? zumindest gerade noch ? in Ordnung.
Man muss Folgendes bei Fotonutzungen unterscheiden:
?Die Rechte des Urhebers = des Fotografen an seinem Bild. Diese ergeben sich aus dem Urheberrechtsgesetz.
?Die Rechte der erkennbar abgebildeten Personen auf dem Foto. Diese ergeben sich aus dem so genannten Kunsturhebergesetz, betroffen sind die sog. Persönlichkeitsrechte.
In dem Urteil hier ging es um die Rechte der abgebildeten Personen: Diese wollten eben nicht abgebildet sein.
Die Zustimmung der Personen ist grundsätzlich erforderlich, die auf einem Foto erkennbar abgebildet werden sollen.
Es sind einige gesetzliche Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich. Eine dieser Ausnahmen kam bei dem Mieterfest zum Tragen: Der Bundesgerichtshof hatte nämlich entschieden, dass es sich bei dem Mieterfest um eine Veranstaltung von zumindest lokaler gesellschaftlicher Bedeutung handelte ? und damit um eine sog. Zeitgeschichte. Ohne Zustimmung der Abgebildeten dürfen Bildnisse der Zeitgeschichte veröffentlich werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG).


Da die Borschüre mit den Bildern letztlich nur an die Personen verschickt wurden, die zu dem Mieterfest zuvor auch eingeladen wurden, blieb der Personenkreis derart beschränkt, dass der BGH hierin keine große Beeinträchtigung der abgebildeten Personen sah. Zudem waren die Gäste darüber informiert, dass sie fotografiert werden würden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden   Nach Gewitterfront: NRW setzt aufÜberlandhilfe / Feuerwehrverband hält Bundesfahrzeuge bei großen Lagen für unverzichtbar
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.06.2014 - 14:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1070406
Anzahl Zeichen: 3177

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 289 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fotos von der Feier"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z